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Auszahlung und Besteuerung von Aktiendividenden
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Aktiendividenden stellen in Zeiten niedriger Zinsen eine attraktive Alternative zu Sparkonten dar, da sie häufig deutlich höher als Sparzinsen ausfallen, auch wenn sie nicht als dauerhaft gesichert angesehen werden können. Wie werden sie ausgezahlt und auf welche Weise erfolgt die Versteuerung? Gibt es Besonderheiten beim Erhalt von Aktiendividenden zu beachten?
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In der Regel erfolgt die Auszahlung der Aktiendividenden auf das Anlagekonto des Aktienbesitzers, wobei die Bank dann die anfallende Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführt, sofern der Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft wurde. Bei vom Aktienbesitzer selbst verwahrten Wertpapieren und der Einlösung eines Coupons erfolgt die Versteuerung durch diesen mit dem persönlichen Steuersatz.
Das gilt auch, wenn die anfallenden Aktiendividenden nicht über eine Bank, sondern direkt vom bezogenen Unternehmen an den Teilhaber ausgezahlt werden, was in Deutschland unüblich ist. Eine Besonderheit besteht bei der Besteuerung einer Aktiendividende, wenn die Gesellschaft diese nicht aus dem laufenden Gewinn, sondern aus dem steuerlichen Anlagekonto auszahlt. In diesem Fall ist die Ausschüttung der Dividende zunächst steuerfrei, verringert aber bei einem späteren Verkauf der entsprechenden Aktien deren steuerlich relevanten Kaufpreis.
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