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Wer kann wann einen Kindergeldzuschlag beantragen?
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Neben den staatlichen Leistungen des Kindergeldes kann man ja wohl auch einen Kindergeldzuschlag beantragen. Nur, wer ist denn eigentlich berechtigt und welche Voraussetzungen sollten gegeben sein, einen Kindergeldzuschlag zu beantragen?
Wie lange wird denn der Kindergeldzuschlag gezahlt? Haben Volljährige oder auch in Ausbildung befindliche Kinder dennoch Anspruch auf Kindergeldzuschlag? Wie hoch ist denn der aktuell mögliche Kindergeldzuschlag? Kann man einen Antrag auf Kindergeldzuschlag unter Umständen auch rückwirkend stellen?
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Kindergeldzuschlag ist der umgangssprachlich überwiegend verwendete Begriff für den Kinderzuschlag. Einen solchen erhalten Haushalte mit Kindern, wenn ihr Einkommen ohne Kinder oberhalb der Grenze für ergänzende Leistungen nach Hartz IV liegt und sie zugleich durch die Kindererziehung unter die entsprechenden Grenzbeträge fallen. Die Zahlung des Kindergeldzuschlages soll somit die Notwendigkeit des Bezuges von Leistungen gemäß Hartz IV verhindern.
Im Gegensatz zum Kindergeld ist bei Kindern zwischen achtzehn und fünfundzwanzig Jahren für den Bezug des Kindergeldzuschlages neben dem Besuch einer Ausbildungsstätte das Wohnen im Haushalt des Kindergeldbeziehers erforderlich. Der Kindergeldzuschlag beläuft sich (Stand 2014) auf höchstens 140 Euro je Kind. Meines Wissens ist es nicht möglich rückwirkende Leistungen beim Kindergeldzuschlag zu beantragen.
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