Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Bank und Girokonto
    

Berechnung der Kosten einer Rücklastschrift

 
Rücklastschriften entstehen aus unterschiedlichen Gründen wie mangelnde Deckung auf dem Konto oder dem Widerspruch des Kontoinhabers. Banken berechnen in diesem Fall Gebühren (eigentlich Entgelte). Wer trägt die entsprechenden Kosten? Gibt es gesetzliche Regeln? Zusätzlich berechnen neben den Geldinstituten auch zur Abbuchung berechtige Unternehmen ein Rücklastschriftentgelt. Ist das ebenfalls rechtens?
  
speicherplatz
 
 
 
Banken dürfen meines Wissens nach kein Entgelt für die Rücklastschrift vom Inhaber des zu belastenden Kontos verlangen. Bei mangelnder Deckung weisen sie die Lastschrift in ihrem eigenen Interesse zurück, sie könnten schließlich ebenso einer vorübergehenden Kontoüberziehung zustimmen.

Wenn der Kontoinhaber einer durchgeführten Lastschrift widerspricht, nimmt er sein Recht wahr und darf nicht mit Kosten belastet werden. Die Beantragung einer Rücklastschrift durch den Kontoinhaber erfolgt schließlich überwiegend nach nicht erlaubten beziehungsweise fehlerhaften Lastschriften. Die Bank darf dem die Lastschrift einreichenden Unternehmen jedoch ein angemessenes Entgelt für eine Rücklastschrift in Rechnung stellen.

Dieser darf den entsprechenden Betrag zuzüglich nachvollziehbarer eigener Kosten / Gebühren an den Zahlungspflichtigen weiterbelasten, wenn die Forderung rechtmäßig war. Überhöhte Pauschalentgelte für Rücklastschriften sind ebenso wie jede Entgeltberechnung nach ungerechtfertigten Lastschriften nicht zulässig.
  
Klartext
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web