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Vorteile des Lohnsteuerausgleichs beim Finanzamt
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Arbeitnehmer können wohl jährlich einen so genannten Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt durchführen. Hört sich ja erst einmal gut an, aber ist denn ein Lohnsteuerausgleich auch immer als vorteilhaft zu bezeichnen? Erhalten denn Arbeitnehmer durch den Lohnsteuerausgleich auch überwiegend eine Steuererstattung? Welche Angaben wirken denn unter Umständen steuermindernd und welche Rolle spielt denn der Lohnsteuerausgleich bei der Erhebung von Kirchensteuer?
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Der Lohnsteuerausgleich war eine alte Bezeichnung für die Einkommensteuerklärung von Arbeitnehmern, deren Einkommen ausschließlich aus dem Arbeitslohn bestand. Heute wird formal nicht mehr zwischen einer Einkommenssteuererklärung und dem Lohnsteuerausgleich unterschieden, auch wenn Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte weiterhin kaum Gefahr laufen, Nachzahlungen leisten zu müssen.
Ausnahmen entstehen durch die Steuerklassenwahl von Eheleuten. Mit dem Lohnsteuerausgleich beziehungsweise der Einkommensteuererklärung erzielen Arbeitnehmer in der Regel eine nennenswerte Steuererstattung, da sie Werbungskosten angeben können. In seltenen Fällen kann die Kirchensteuer oder Kultussteuer erst über den Lohnsteuerjahresausgleich festgesetzt werden, das gilt unter anderem bei jüdischen Arbeitnehmern mit einem Wohnort in NRW und einem Arbeitgeber aus Niedersachsen.
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