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Regelungen und Abläufe beim Kontenabrufverfahren

 
Gerade bei Fragen zu Steuerdelikten, habe ich schon mehrfach von einem so genannten Kontenabrufverfahren gehört und auch gelesen. Nur welche Vorteile bietet denn ein derartiges Kontenabrufverfahren für die ausführenden Behörden oder Ämter?

Knallharte Steuersünder werden ja ihr Geld nicht gerade auf dem Girokonto bunkern. Welche Behörden oder Ämter machen denn hauptsächlich von dem Kontenabrufverfahren Gebrauch? Wer ist denn noch alles ermächtigt solch ein Verfahren in die Wege zu leiten und wie ist dessen Häufigkeit einzuschätzen?
  
Debbie08
 
 
 
Das Kontenabrufverfahren bietet ausgewählten Behörden die Möglichkeit, die Kontostammdaten bei Banken zu erfragen und auf diese Weise verschwiegene Konten aufzudecken. Über das Kontenabrufverfahren erhalten die Ämter Informationen über bestehende Konten und deren Inhaber, konkrete Kontostände werden jedoch nicht übermittelt. Das Kontenabrufverfahren wird überwiegend von der Bankenaufsicht BaFin und von Finanzämtern genutzt.

Seit 2013 können zudem auch Gerichtsvollzieher einen Kontenabruf veranlassen, wenn sie Anhaltspunkte für verschwiegene Konten von einigen Schuldnern haben. Die Aufdeckung nicht versteuerter Erträge aus Kapitalvermögen diente ursprünglich als Rechtfertigung für die Erweiterung des Rechtes zum Kontenabrufverfahren auf die Finanzverwaltung, seit der Einführung der Abgeltungssteuer lassen sich inländische Vermögenserträge auf privaten Konten jedoch nicht mehr verschweigen.
  
Preusse
 
 
 
   
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