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Vergleich - Verkehrs-Rechtsschutz oder Kfz-Rechtsschutz?

 
Ich habe mir mal Gedanken gemacht, ob man lieber eine komplette Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschließen soll, oder der Kfz Rechtsschutz den Vorzug erteilt. Die Kfz Rechtsschutz ist oftmals auf einen Wagen oder einen Fahrer begrenzt, während die Verkehrs-Rechtsschutz oftmals die komplette Familie beinhaltet.

Als Single ist klar, dass die meistens auch günstigere Kfz Rechtsschutz eindeutig die bessere Wahl bedeutet, aber auch bei Familien gibt es Fälle, in denen man lieber auf die Kfz Rechtsschutz bauen sollte. So zum Beispiel, wenn eine Familie nur ein Auto besitzt. Erstreckt sich die Kfz Rechtsschutz dann nämlich auf das Fahrzeug, sind alle Fahrer automatisch mitversichert und das zu einem günstigeren Tarif.
  
Finanzmakler
 
 
 
Das, was du schreibst, ist zwar im Ansatz richtig, aber nicht vollständig ausgeführt. Deswegen werde ich hier mal noch die grundlegenden Konditionen und Unterschiede zwischen Verkehrsrechtsschutz und Kfz-Rechtsschutz Versicherung näher erläutern:

Der Verkehrs-Rechtsschutz

Für den Versicherungsnehmer (als eingetragener Eigentümer bzw. eingetragener Halter oder Mieter eines Fahrzeuges) besteht Versicherungsschutz in den Bereichen:

- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Rechtsschutz Vertrags- u. Sachenrecht
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz

Ebenso mitversichert sind berechtigte Fahrer bzw. Insassen des im Versicherungsschein eingetragen Fahrzeuges. Möglich ist auch die Versicherung mehrer Fahrzeuge im Verkehrsrechtsschutz. Außerdem ist man abgesichert als:

- Fahrgast
- Radfahrer
- Fußgänger
- Fahrer von Fahrzeugen, die weder ihm gehören / auf ihn zugelassen sind bzw. auf seinen Namen mit Versicherungskennzeichen versehen sind

Der Kfz-Rechtsschutz / Fahrer-Rechtsschutz

Im Gegensatz zum Verkehrsrechtsschutz werden beim Fahrer Rechtsschutz nicht Fahrzeuge im Versicherungsschein, sondern Personen eingetragen. Die eingetragenen Personen dürfen nicht Halter oder Eigentümer der Fahrzeuge sein, das Versicherungskennzeichen darf nicht auf ihren Namen zugelassen sein. Es besteht Versicherungsschutz in den Bereichen:

- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Außerdem ist man versichert als:

- Fahrgast im öffentlichen Verkehr
- Fußgänger
- Radfahrer

Pfeil Interessant ist der Fahrer-Rechtsschutz vor allem für Firmen bzw. Unternehmen mit diversen Mitarbeitern, es kann ein Versicherungsschutz für alle Kraftfahrer des Betriebes vereinbart werden. Der Versicherungsschutz für diese Personen/Mitarbeiter gilt dann natürlich nur während der Ausübung beruflicher Tätigkeiten, und nicht im Privatbereich nach Feierabend. Interessant ist der Kfz-Rechtsschutz bzw. Fahrerrechtsschutz u.a. für:

- Fahrschulen
- Betriebe des Kraftfahrzeughandwerks
- Betriebe des Kraftfahrzeughandels
- Tankstellen
- Speditionen
etc.
  
Clipper
 
 
 
Gibt es denn die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung überhaupt noch? Ich dachte diese Versicherung wäre schon vor Jahren mal in eine allgemeine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung überführt worden. Aber davon mal abgesehen, habe ich schon ewige Jahre immer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Damit war ich eigentlich immer auf der sicheren Seite und hatte nie Probleme, dass vielleicht mal irgendetwas in der Versicherung nicht mit abgedeckt war. Solche Rechenspielchen um in der Jahresprämie vielleicht 15€ zu sparen, waren für mich auch nie ein Thema.
  
Sunny
 
 
 
   
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