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Wie wird eine stille Beteiligung vertraglich definiert?

 
Ich hätte eine dringende Frage zu einer stillen Beteiligung. Nächste Woche steht in der Schule eine Klausur an und es wird unter anderem auch von uns verlangt werden, dass wir verschiedene Begriffe genauer definieren sollen. Ziemlich häufig hat unser Lehrer jetzt kurz vor der Klausur noch einmal auf den Punkt stille Beteiligung hingewiesen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dazu dann eine genaue und kompakte Definition erforderlich sein wird.

Bisher habe ich immer nur ziemlich lange und eher komplizierte Erklärungen zu dem Thema gefunden. Ist jemand von euch vielleicht in der Lage, eine stille Beteiligung vertraglich zu definieren? Ich möchte unbedingt eine gute Note haben bei der Klausur und möchte eine Frage zu einer stillen Beteiligung möglichst richtig beantworten.
  
schafspelz
 
 
 
Mit Fragen zu einer stillen Beteiligung hatte ich in der Schule auch einige Male zu kämpfen. Definitionen aufzuschreiben kam bei uns wie bei euch häufig in den Klausuren vor und das waren dann meistens die Teile bei einer Prüfung, die auch wirklich ganz gut geklappt haben. Eigentlich ist das mit einer stillen Beteiligung nicht besonders kompliziert. Es handelt sich dabei um eine Form der Unternehmensfinanzierung. Es gibt einen Kapitalgeber, der Teilhaber ist.

Sein Name taucht dann jedoch nicht im Handelsregister auf und wird im Namen des jeweiligen Unternehmens auch nicht erwähnt. Trotzdem kann er sich über eine Beteiligung an den Gewinnen freuen. Bezüglich des Vertrages gibt es keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. Die Vertragsparteien haben dementsprechend einen Gestaltungsspielraum und können einen Vertrag individuell aufsetzen. Der Bereich Verluste kann zum Beispiel relevant sein. So kann eine Beteiligung an Verlusten beispielsweise ausgeschlossen werden.
  
Zeitgeist
 
 
 
   
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