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Welchen Rückzahlungsfristen unterliegt eine Mietkaution?
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In einigen Monaten werde ich umziehen. Mein Freund und ich wollen zusammenziehen und haben uns auch bereits einige große und schöne Wohnungen angeschaut. Wir sind gerade sehr akribisch damit beschäftigt zu planen, welche Möbel und Einrichtungsgegenstände eventuell neu gekauft werden müssen, welche unserer Sachen wir beim Umzug mitnehmen und haben uns wegen den beachtlichen Umzugskosten auch immer schon etwas Geld zurückgelegt.
Bei meiner jetzigen Wohnung musste ich beim Einzug eine Kaution bezahlen und der Vermieter meinte, dass ich die nach dem Auszug dann wieder zurückerhalten werde. Mich würde einmal interessieren, wann die Rückzahlung der Kaution in der Regel erfolgt? Gibt es da bestimmte Rückzahlungsfristen? Das Geld können wir für die neue Wohnung natürlich gut gebrauchen.
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Ich habe meine Kaution bei meinem Auszug letztes Jahr recht zügig zurückerhalten. Der Vermieter hat sich die Wohnung vorher angeschaut und sich davon überzeugt, dass keine Schäden vorhanden sind. Die Miete wurde von mir auch immer bezahlt, Rückstände waren also nicht vorhanden. Da gab es dann keinen Grund dafür, dass die Kaution einbehalten wird oder dass ich nicht den gesamten Betrag erhalte.
Die Kaution wird ansonsten erst dann ausgezahlt, wenn mögliche Schäden beseitigt worden sind oder wenn sämtliche Monatsmieten beglichen wurden. Der Vermieter hat nach dem BGB ja eine sogenannte Überlegungs- und Prüfungsfrist. Frage doch sonst vielleicht bei deinem Vermieter oder der Hausverwaltung einmal nach, wann die Kaution in der Regel zurückgezahlt wird. Das wäre für eure Planung doch ganz gut.
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Ich habe schon Fälle erlebt, da haben ausgezogene Mieter über ein Jahr auf die Rückzahlung der hinterlegten Mietkaution gewartet. Auch wenn es dazu wohl keine konkreten gesetzlichen Regelungen gibt, ist ein Jahr oder vielleicht sogar noch länger, nicht akzeptabel und das muss man sich bestimmt auch nicht gefallen lassen. Gängiges Mittelmaß, bis wann man die Mietkaution wieder zurückerstattet bekommen sollte, sind wohl drei bis sechs Monate, wobei hier auch Verzögerungen wegen der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung auftreten können. Aber das kann man ja mit dem Vermieter alles klären.
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