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Kontopfändung widersprechen und wieder aufheben lassen
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In meiner Freizeit befasse ich mich gern mit dem Thema Finanzen, lese mir hier gern die Beiträge in den verschiedenen Rubriken durch und verfolge auch mit großem Interesse Berichte im Fernsehen zu dem Thema. Neulich wurde in einem Beitrag nebenbei der Begriff Kontopfändung erwähnt.
Es wurde dann nicht näher darauf eingegangen, weil es in dem Bericht um ein anderes Thema ausführlicher ging. Ich habe mir dann die Frage gestellt, wie eigentlich ein Widerspruch bei einer solchen Pfändung möglich ist oder ob das überhaupt geht. Sicherlich weiß hier der eine oder andere von euch dazu etwas mehr. Kann denn eine Kontopfändung nach einem Widerspruch wieder aufgehoben werden oder ist das ausgeschlossen?
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Bevor es zu einer Pfändung kommt vergeht zunächst einmal bei einem Zahlungsverzug eine gewisse Zeit und es gibt immer die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dabei sind jedoch auch bestimmte Fristen zu beachten. Zunächst erhält man in regelmäßigen Abständen eine Mahnung. Es gibt verschiedene Stufen und erfolgt nach der dritten Mahnung noch immer keine Bezahlung, dann wird ein Mahnbescheid beantragt. Zuständig ist dafür das Amtsgericht. Du hast dann 2 Wochen lang Zeit, dem Bescheid zu widersprechen. Dafür gibt es spezielle Formulare, die dem Mahnbescheid beiliegen.
Passiert von deiner Seite aus nichts und es werden weder die Schulden beglichen noch Widerspruch eingelegt, dann wird ein Vollstreckungsbescheid beantragt. Auch hier gibt es wieder eine 2-wöchige Frist für einen Widerspruch. Nimmt man diese Möglichkeit wahr, dann kommt es zu einem Zivilprozess. Man sollte bei einer Kontopfändung auf jeden Fall sehr schnell reagieren. Innerhalb von 2 Wochen könnte beispielsweise ein Pfändungsschutzantrag gestellt werden. Es gibt bestimmte Freibeträge.
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