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Sind Finanzgeschäfte von Demenzkranken rechtsverbindlich?

 
Mein Anliegen hier im Forum ist äußerst dringend und über schnelle und detaillierte Auskünfte wäre ich sehr dankbar. Mein Großvater ist leider demenzkrank. Wir kümmern uns sowieso schon seit Jahren sehr viel um seine Finanzen und organisieren alles, da er sich dafür sonst auch nicht besonders interessiert hat und bald wird er dazu auch gar nicht mehr selbst in der Lage sein.

Wir fragen uns inzwischen aber, wie es rechtlich in diesem Fall überhaupt aussieht und wären über jede Menge hilfreiche Informationen sehr dankbar. Weiß hier eventuell jemand beispielsweise, ob Finanzgeschäfte von Demenzkranken eigentlich rechtsverbindlich sind? Oder gibt es da auch Ausnahmen?
  
schwabenlaendle
 
 
 
Es kommt sicherlich darauf an, wie demenzkrank eine betroffene Person ist. Danach richtet sich dann, ob Finanzgeschäfte tatsächlich rechtsverbindlich sind. Wurde ein Vertrag abgeschlossen und dieser ist überhaupt nicht nötig, so kann dieser für null und nichtig erklärt werden. Werden die Finanzen komplett vernachlässigt und Rechnungen nicht mehr beglichen können rechtliche Betreuer sich um die Demenzkranken kümmern.

Häufig sind es natürlich aber auch die engsten Angehörigen, wie ja in eurem Fall wohl auch, die sich um die demenzkranken Familienmitglieder kümmern. Damit es keine Probleme bei der Unterstützung gibt sollen Vorsorgevollmachten von großem Vorteil sein. Eine solche Vollmacht kann nicht nur für eine Person gelten.
  
Barmann
 
 
 
   
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