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Tipps zum Lohnsteuerausgleich selbst berechnen
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Wenn ich das soweit richtig gelesen habe, sollten ja alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit einen jährlichen Lohnsteuerausgleich vornehmen um eventuell überzahlte Steuern zurück erhalten zu können. Was sich mir jedoch noch nicht so ganz klar darstellt ist, ob die Erstellung eines Lohnsteuerausgleiches eine Kann-Bestimmung ist oder ob man dazu verpflichtet ist. Kann man denn einen derartigen Lohnsteuerausgleich bequem und auch einfach selbst berechnen oder gegebenenfalls nachkontrollieren?
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Die Erstellung des Lohnsteuerausgleiches bezeichnet die Einkommenssteuererklärung (auch Einkommensteuererklärung), wenn Arbeitnehmer keine weiteren Einkünfte erzielt haben. Sie sind in diesem Fall nicht zum Abgeben eines jährlichen Lohnsteuerausgleiches verpflichtet, erhalten aber nach dessen Einreichen regelmäßig Steuererstattungen, da ihre Werbungskosten höher als der Pauschalbetrag sind.
Auch den Antrag auf die Berücksichtigung zusätzlicher Freibeträge für Behinderte stellen viele Beschäftigte erst mit dem Lohnsteuerausgleich, auch wenn eine direkte Eintragung möglich ist. Wenn Arbeitnehmer Nebenverdienste erzielen oder Lohnersatzleistungen bezogen haben, müssen sie hingegen einen Lohnsteuerausgleich vornehmen beziehungsweise eine Einkommenssteuererklärung (auch Einkommensteuererklärung) einreichen.
Diese Pflicht entsteht je nach Steuerklassenkombination auch bei der Zusammenveranlagung von Ehepaaren, wobei auch Nachzahlungen festgestellt werden können. Zur Berechnung der jährlich zu entrichtenden Lohnsteuer und dessen zu erhaltenden Erstattungen oder auch möglicher Steuernachzahlungen stehen diverse Steuer-Softwareprogramme zur Verfügung, welche schon ziemlich genau berechnen und auch Anerkennung bei den Finanzämtern finden.
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