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Schufa-Eintrag löschen lassen - Gebühren? Wie geht das?
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Wie genau verhält sich das mit der Schufa? Ist das ein unabhängiges Unternehmen, wo sich Finanzdienstleister und Co. hinwenden können, um zu erfahren, wer schon einmal Mist gebaut hat? Was für Einträge werden da gespeichert und gibt es noch andere, gleichwertige, Unternehmen, wie die Schufa? Ist das privat oder staatlich?
Nun aber die wichtigste Frage: Werden Einträge unter meinem Namen auch irgendwann wieder gelöscht? Was kann man dafür tun um negative Einträge (gibt’s auch positive?) wieder löschen zu lassen?
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Zunächst einmal die Antwort auf deine erste Frage:
Was steht in der Schufa?
Folgende Daten über dich speichert die Schufa ggf. ab:
- Name
- Anschrift (alt/neu) (auch wenn du als Deutscher im Ausland lebst)
- Geburtsdatum
- Kreditkarten; Beantragung, Einzug
- Bankkonten; Eröffnung, Kündigung
- Kredite/Darlehen; die Laufzeit, Kündigung, Zahlungsausfälle
- Ratenkauf; Laufzeit, Zahlungsausfälle
- Leasing
- Bürgschaft
- Eidesstattliche Versicherung/Offenbarungseid
- Haftbefehl (Erzwingung Eidesstattliche Versicherung)
- Regelinsolvenzverfahren/Verbraucherinsolvenzverfahren (auch die Abweisung)
Diese Daten speichert die Schufa nicht
- wer der Arbeitgeber ist
- deinen Familienstand
- wie hoch dein Einkommen ist
- wie hoch dein Vermögen ist
- Depotwerte
Zu deiner zweiten Frage, wann man Schufaeinträge löschen lassen kann (egal ob berechtigte Schufaeinträge, falsche Schufaeinträge oder erledigte Schufa-Einträge) bitte ich dich, in diesem Thread hier nachzulesen:
Schufa Eintrag löschen lassen - Kosten, Vorgehensweise, Info - das Thema wird dort sehr ausführlich behandelt und lässt keine Fragen offen.
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Wenn man bei der Schufa gelistet wird, dann muss man ja nun nicht unbedingt Mist gebaut haben. Gelistet werden da nach meinen Erkenntnissen, sämtliche Kredite die man so am laufen hat oder wo es mal Probleme mit der Abzahlung gab. Neben der Schufa gibt es natürlich noch einige andere Auskunfteien, aber diese werden ja bestimmt auch nicht alle Privatpersonen erfasst haben. Wenn ich einen unberechtigten Eintrag bei der Schufa gelöscht haben wöllte, dann würde ich diese doch einfach mal anschreiben. Wenn man noch hieb- und stichfeste Nachweise über den zu unrecht bestehenden Schufa-Eintrag mitliefern kann, dann sollte der Löschung wohl auch nicht viel im Wege stehen.
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