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Selbständiges Nebeneinkommen bei ALG 1 möglich?
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Ich bin jetzt bereits fast ein halbes Jahr arbeitslos und habe mir in der Zeit für den Fall das gar nichts mehr geht einen kleinen Nebenerwerb mit einer ganz guten Geschäftsidee aufgebaut. Anfangs waren die Erlöse ja kaum erwähnenswert, jedoch habe ich das ganze jetzt soweit optimiert so dass sich die Einnahmen schon ganz respektirlich darstellen.
Nur möchte ich jetzt noch nicht gleich zu euphorisch ein Gewerbe und mich somit als Selbständiger anmelden, denn das Risiko einer Talfahrt mit meiner Geschäftsidee ist mir doch zu groß. Ich frage mich nur gerade ob ich überhaupt so eine Art selbständige Arbeit nebenbei zu meinem ALG 1 Bezug überhaupt ausführen dürfte? Könnte man mir bei Bekanntwerden seitens des Amtes das Arbeitslosengeld kürzen oder gar ganz aussetzen?
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Ja, du bist auf jeden Fall verpflichtet dies zu melden. Die Selbständigkeit läuft dann im Nebengewerbe. Musst dann halt ständig deine Zahlen offenlegen was sehr nervig sein kann.
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