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Arbeitslosenversicherung als Selbständiger ratsam?
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Die Vorbereitung meiner Unternehmensgründung läuft schon bereits ganz gut und ich habe eigentlich nur noch wenige offene Punkte bis zu meinem Start in die Selbständigkeit abzuarbeiten. Ein offener Punkt ist derzeit nur noch die Frage ob ich mich auch als Selbständiger gegen Arbeitslosigkeit versichern sollte oder überhaupt kann?
Wie sieht es denn bei den Selbständigen in Bezug auf eine drohende Arbeitslosigkeit und deren soziale Absicherung denn eigentlich aus? Kann man denn bei einem Scheitern der eigenen Firma denn auch Arbeitslosengeld bekommen oder wird man gleich nach Hartz4 durchgereicht?
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Ich persönlich finde es sinnvoll, sich als Selbstständiger gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Die Beitragssätze sind relativ gering, liegen bei etwa 70,00 Euro im Monat. Gründer zahlen sogar nur die Hälfte im ersten Jahr. Dabei können die Beträge monatlich überwiesen werden oder auch einmal im Jahr. Das Arbeitslosengeld kann dann beantragt werden wenn der Umsatz zurückgegangen ist und weniger Aufträge erteilt werden.
Man kann also als Selbstständiger seine Arbeit fortführen und ist finanziell dennoch durch die Versicherungszahlungen abgesichert. Es gibt jedoch einige Bedingungen, die zu erfüllen sind, damit die Auszahlung der Arbeitslosenversicherung auch reibungslos funktioniert. So muss ein Selbstständiger bevor er sich selbstständig gemacht hat schon 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und zwar als pflichtversicherter Angestellter. Bei der Agentur für Arbeit können Sie sich übrigens sonst auch noch einmal umfangreich darüber informieren und die Anträge sind dort ebenfalls erhältlich.
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Natürlich können sich auch Selbständige in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung freiwillig absichern. Nur ist das wohl auch an gewisse Voraussetzungen geknüpft, wie das man beispielsweise zwei Jahre vor Aufnahme der Selbständigkeit, schon mal versicherungspflichtig beschäftigt war. Auch gewisse Fristen gilt es wohl zu beachten, denn so viel ich weiß, muss man wohl spätestens nach drei Monaten nach Beginn der selbständigen Tätigkeit, einen derartigen Antrag gestellt haben. Ob jetzt eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wirklich sinnvoll ist oder nicht, das kommt vielleicht auch ein wenig auf den Einzelfall an. Man muss sich eben auch mal die Kosten und die Leistungen ganz genau durchkalkulieren.
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