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Welche Kündigungsfristen beim Sparbuch beachten?

 
Ich habe derzeit noch einen relativ hohen Betrag auf meinem Sparbuch, bei dem es sich um ein normales Sparkonto handelt. Ich möchte dieses Geld in der nächsten Zeit gerne vom Sparbuch abheben, weil ich gehört habe, dass man zum Beispiel auf dem Tagesgeldkonto deutlich mehr Geld bekommt.

Die Frage ist, ob ich den Betrag vom Sparbuch einfach so abheben kann, oder ob ich bestimmte Kündigungsfristen beachten muss? Eine Freundin meinte, ich könne nur bis zu 2.000 Euro auf einmal vom Sparbuch abheben, stimmt das? Es handelt sich nämlich bei mir um rund 10.000 Euro, dann würde ich ja praktisch erst nach fünf Monaten das gesamte Geld bekommen?
  
holzer
 
 
 
Wenn man noch nicht genau weiß, wie lange man sein Kapital anlegen möchte, und wenn es mitunter möglich ist, dass man das angelegte Geld sehr schnell benötigt, dann sollte man sich überlegen, ob als Alternative zum Sparbuch nicht besser ein Tagesgeldkonto genutzt werden sollte.

Denn im Vergleich zum Sparbuch, wo zumindest ab einer Summe von mehr als 2.000 Euro im Monat bei einer schnellen und ungeplanten Verfügung immer Vorschusszinsen zu zahlen sind, fallen beim Tagesgeld nie solche Vorschusszinsen an. Auch muss man hier keinerlei Kündigungsfristen beachten, sondern das Kapital ist jederzeit spontan verfügbar.

Der Grund für die Kündigungsfrist beim Sparbuch ist übrigens der, dass die Banken das auf Sparkonten angelegte Kapital stets zu einem bestimmten Prozentsatz mittel- und langfristig verleihen können. Und durch die Kündigungsfristen soll dann quasi vermieden werden, dass Kundeneinlagen auf Sparkonten nicht sofort ausgezahlt werden können, weil das Guthaben in Form von Krediten an andere Kunden verliehen ist.
  
rosenhecke
 
 
 
Ich hatte auch mal ein Postbank Sparbuch oder besser gesagt ich habe das immer noch, aber mittlerweile ist da kein Geld mehr drauf. Jedenfalls hatte ich da auch eine größere Geldsumme drauf und wollte das Sparbuch abräumen und weil ich aber die Kündigungsfrist nicht beachtet hatte, wollte man mir eine utopische Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Bank aufbrummen. So musste ich das Sparbuch, wegen einer Sonderaktion mit Sonderzinsen, noch 6 Monate weiter so laufen lassen. Normalerweise sind wohl nur 3 Monate üblich, aber die Banken können mit den Sparern, davon abweichende Regelungen vereinbaren. Aber in deinem konkreten Fall, da würde ich die jeweilige Bank nochmal genau befragen.
  
Looping
 
 
 
   
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