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Kann ich die Krankenhaus Gebühren von der Steuer absetzen?
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Ich hab mich vergangenen Monat im Krankenhaus aufhalten müssen, und zwar volle drei Wochen. Das war keine besonders tolle Zeit für mich, und einigermaßen froh war ich, als ich wieder nach hause durfte.
Nun bin ich gestern aber fast vom Himmel gefallen, als ich einen Brief vom Krankenhaus bekam: für jeden Tag, den ich dort verbracht habe, muss ich zehn Euro bezahlen! Bei drei Wochen sind das ganze 210 Euro, und für mich ist das echt kein Pappenstiel, meine Krankenkasse übernimmt diese Gebühren nicht. Kann ich die Krankenhaus Gebühren denn wenigstens von der Steuer absetzen, als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgaben?
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Sie sollten vielleicht lieber auch noch zur Sicherheit direkt mal beim Finanzamt nachfragen oder sich an einen Steuerberater wenden, denn bei drei Wochen Krankenhausaufenthalt kommt ja schon eine ziemliche Summe zusammen. Ich gehe aber davon aus, dass diese Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden können.
Im Allgemeinen ist das bei medizinischen Behandlungen oder bei Rezepten möglich, dann müsste das doch auch bei Kosten für das Krankenhaus gelten. Grundsätzlich müssen solche Kosten bis zu einer ganz bestimmten Höhe selbst gezahlt werden. Hier kommt es unter anderem auf Ihr Einkommen an. Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie sämtliche Belege, die Sie erhalten zu den Gebühren, sammeln und dann beim Finanzamt zusammen einreichen.
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