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Was passiert im Todesfall mit dem Bankkonto?

 
Ich habe zwei Konten, wovon eines privat und das andere geschäftlich läuft. Zu keinem Konto hat irgendjemand Zugang, außer mir, also ich habe keine Vollmacht erteilt etc. Was passiert denn dann, wenn ich sterbe? Was ja auch ganz plötzlich passieren kann, zum Beispiel durch einen Unfall.

Wer bekommt dann Zugriff auf mein privates und geschäftliches Girokonto? Und wie schnell wird der Zugriff erlaubt? Oder geschieht gar nichts, eben weil ich keine Vollmachten erteilt habe? Aber fällt dann das Geld auf den Bankkonten einfach an den Staat? Oder wie ist das genau? Ist es sinnvoll, Vollmachten auszustellen, oder ist das unnötig? Danke für Ihre Hilfe.
  
Astral
 
 
 
Also nach deinem Tode werden zunächst einmal von der Bank grundsätzlich alle Konten gesperrt, egal ob privat oder geschäftlich, damit erst einmal keine Verfügungen stattfinden können. Wenn du keine Vollmachten erteilt hast, dann können anschließend nur noch die offiziellen Erben vom Girokonto und anderen Konten verfügen. Die müssen sich gegenüber der Bank dann mit einem Erbschein oder einem eröffneten Testament legitmieren.

Eine Ausnahme gibt es allerdings, und zwar wenn es um die Begleichung der Beerdigungskosten geht. Gegen Vorlage der Rechnung vom Bestattungsinstitut kann den Rechnungsbetrag JEDER von deinem Girokonto überweisen lassen. Ich würde aber die Erteilung einer Vollmacht empfehlen, denn dann bekommt derjenige sofort Zugriff auf das Konto und muss nicht Wochen oder gar Monate auf einen Erbschein warten. Es gibt auch eine Verfügung für den Todesfall, mit der du zum Beispiel ein bestimmtes Konto auf eine Person übertragen kannst.
  
walker
 
 
 
Wenn dir etwas zustoßen sollte, so fallen dein Konto oder auch Konten erst einmal deinen Erben zu. Wenn du keine Kinder hast, dann sind es erst einmal deine Eltern. So es auch keine Eltern gibt, so tritt dann für mein dafürhalten die gesetzliche Erbfolge in Kraft und das Erbschaftsgericht lässt dann Recherchen über vermeintliche Erben anstellen.

Sollten keinerlei Angehörige und Verwandte auszumachen sein, fällt letztendlich dein Vermögen dem Staat zu. Solltest du keinerlei Verwandte haben, wäre es vielleicht schon sinnvoll sich über etwaige Verfügungen Gedanken zu machen. Der Zugriff auf die Konten ist relativ schnell gewährleistet, sobald man einen Erbschein als Nachweis der Bank aushändigen kann.
  
Nathan
 
 
 
   
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