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Lohnsteuerklasse im Mutterschutz wechseln?
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Leider bin ich in Steuerfragen absolut nicht bewandert, normalerweise macht das mein Mann, aber hier, in einem solchen Spezialfall, kennt er sich nun leider auch nicht gut genug aus. Da ich schwanger bin und unser Kind bald kommt, werde ich in ca. 2 Monaten in den Mutterschutz gehen.
Wie ist das dann mit der Lohnsteuerklasse, sollte ich die wechseln? Mein Mann ist der Hauptverdiener in unserer Familie, mein Einkommen macht vielleicht 1/3 unserer Haushaltskasse aus, entsprechend sind auch unsere derzeitigen Lohnsteuerklassen gewählt. Ändert nun der Mutterschutz etwas daran oder sollen wir die Lohnsteuerklassen lassen, wie sie sind?
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Grundsätzlich ist es bei den Lohnsteuerklassen im Mutterschutz so geregelt, dass sich das in Bezug auf das Elterngeld schon bemerkbar macht. Dabei ist es wenn ich richtig informiert bin von Vorteil, wenn Sie in der besseren Steuerklasse sind und Ihr Mann in der schlechteren ist. Die Berechnung des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoverdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Sie müssten allerdings bedenken, dass man jeweils nur einmal im Jahr die Steuerklasse ändern kann. Diese Änderung hat dann auch Gültigkeit für das gesamte Kalenderjahr. Was das Mutterschaftsgeld als solches angeht, so ist das für die Wahl der Lohnsteuerklasse ja nicht weiter relevant. Das wird ja teilweise vom Arbeitgeber gezahlt und die Krankenkasse bezahlt auch einen Teil.
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