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Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung angeben

 
Mit der Steuererklärung ist das ja immer so eine Sache - ich für meinen Teil kann sagen, dass ich da absolut nicht durchsteige. Selbst wenn ich Elster benutze, sitze ich Stunde um Stunde an meiner Steuererklärung, und am Ende hab ich das Gefühl, dass ich sicherlich das ein oder andere Wichtige vergessen habe und dem Staat deswegen zu viel an Steuern bezahle.

So auch bei der Kinderbetreuung - ich meine, gelesen zu haben, dass ich die Kinderbetreuung Kosten absetzen kann, also zum Beispiel die Kita Gebühren oder auch die Kosten für eine Tagesmutter. Aber wo muss ich das denn genau eintragen? Ich habe nichts gefunden, in keiner Anlage des Steuerformulars, könnte allerdings auch sein, dass ich es einfach übersehen habe. Wer kann weiterhelfen?
  
Hugo2209
 
 
 
Auf jeden Fall können Kosten für die Kinderbetreuung in der Steuererklärung angegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, wo die Betreuung des Kindes erfolgt und ob diese ganz- oder halbtags in Anspruch genommen wird. Die Berücksichtigung ist jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe möglich.

Bei Alleinerziehenden und bei Paaren, bei denen beide verdienen, können zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich abgesetzt werden. Dabei gibt es soweit ich weiß eine Höchstgrenze von jährlich 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Diese Kosten gelten als Sonderausgaben und werden bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr berücksichtigt. Bei behinderten Kindern gibt es keine zeitliche Begrenzung.
  
sternchen
 
 
 
   
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