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Steuern sparen mit Solarstrom?

 
Mich würde aus aktuellem Anlass mal interessieren, welche Steuervorteile denn bestehen, wenn man eine Solaranlage auf dem Dach hat, gibt es da überhaupt Steuervorteile?

Ich könnte mir vorstellen, dass man beim Bau einer Solaranlage einige Posten abschreiben kann, was ja wiederum die Steuerlast drückt, ist das denn so? Wenn ja, was kann man als "Stromunternehmer" / Betreiber einer Solarstromanlage denn alles absetzen, was akzeptiert das Finanzamt? Spart man vielleicht auch noch Umsatzsteuer und Einkommensteuer?
  
Looping
 
 
 
Als Betreiber einer Solarstromanlage genießt man durchaus einige Steuervorteile, denn als ein solcher gilt man als gewerblicher Stromproduzent. Ich gebe Ihnen am besten mal im Folgenden eine Übersicht, über alle Steuervorteile, von denen man Solaranlagenbetreiber profitiert.

Umsatzsteuer
Wer einen Jahresumsatz von unter 17.500 Euro erwirtschaftet, gilt als Kleinunternehmer und ist entsprechend von der Umsatzsteuer befreit. Dies mag auf den ersten Blick als sinnvoll erscheinen, es macht jedoch unter Umständen Sinn, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, denn wer als Solarstromanlagenbetreiber eine Umsatzsteuervoranmeldung abgibt, erhält die für die Fotovoltaikanlage gezahlte Umsatzsteuer zurück. Beispiel: Kosten der Anlage - 14.280 Euro, Rückerstattung durch das Finanzamt - 2280 Euro; zusätzlich Rückerstattung der Umsatzsteuer für Reparatur- und Wartungskosten. Wer auf die Steuerbefreiung verzichtet, zahlt Umsatzsteuer auf die vom Netzbetreiber vergüteten kWh, die der Solaranlagenbetreiber zuvor jedoch wiederum dem Netzbetreiber in Rechnung stellt.

Umsatzsteuer für selbstgenutzten Strom - hier rechnet das Finanzamt folgendermaßen: Verkauf an den Netzbetreiber für 39,14 Cent/kWh (32,88 Cent/kWh ab 1. Juli 2010), Eigenverbrauch = Rücklieferung für 16,38 Cent/kWh (Differenz zwischen Vergütung von Einspeisung und Eigennutzung; 22,76 Cent, 20,88 Cent ab 1. Juli 2010). Die Umsatzsteuer ist zu zahlen auf die 16,38 Cent, also 3,11 Cent, es erfolgt Rückerstattung. Ab 07/2010 sinkt die Differenz zwischen Einspeise- und Eigennutzvergütung auf 12 Cent/kWh, die Umsatzsteuer beträgt dann 2,28 Cent/kWh. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss durch den Betreiber der Solaranlage in den ersten beiden Jahren monatlich, danach quartalsweise abgegeben werden.

Einkommensteuer
Verluste und Gewinne müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, bei Kleinunternehmern ist eine Gegenüberstellung (formlos) von Einnahmen und Ausgaben ausreichend. Zu den Einnahmen zählen: Vergütung + Umsatzsteuer durch den Netzbetreiber und die Umsatzsteuer, die vom Finanzamt rückerstattet wird. Wird der Strom selbst genutzt, werden auch die gesparten Stromkosten hinzugerechnet, maßgeblich ist hierbei der Tarif des jeweiligen Energieversorgers. Ansonsten gibt es noch die Betriebsausgaben, dazu zählen zum Beispiel Wartungskosten, Finanzierungskosten, Reparaturkosten und Versicherungsbeiträge.

Abschreibung
Das Finanzamt akzeptiert eine jährliche Abschreibung von 5% der Anschaffungskosten für eine Dauer von 20 Jahren. Fotovoltaikanlagen, die erst ab dem Jahr 2010 installiert wurden, ist eine degressive Abschreibung möglich, dabei akzeptiert der Fiskus 12,5% des rechnerischen Restwertes der Solarstromanlage. Das bedeutet eine höhere Abschreibung innerhalb der ersten 7 bzw. 8 Jahre, danach ist die Abschreibung dann im Vergleich zu linearer Abschreibung niedriger.

Sonderabschreibung - ist im Jahr der Anschaffung möglich, und zwar in Höhe von 20% der Anschaffungskosten; eine Verteilung der Sonderabschreibung auf die ersten 5 Jahre ist ebenso möglich. Insgesamt ist zu sagen, dass Zinsen und Abschreibungen v.a. innerhalb der ersten Jahre steuerliche Verluste ergeben, was wiederum zu einer Senkung des versteuernden Einkommens führt. Später, wenn steuerliche Überschüsse erzielt werden, erfolgt jedoch eine Steuerbelastung.

Investitionskostenabzug
Auch für die Planung einer Solarstromanlage kann man Kosten geltend machen. Beispiel: Geplante Installation in 2011, Investitionskostenabzug von 40% der Anlagekosten bereits in 2010, wobei vorausgesetzt wird, dass die Bestellung der Fotovoltaikanlage noch 2010 verbindlich erfolgt. Durch diesen Abzugsbetrag erfolgt bereits für das Jahr 2010 eine Senkung des zu versteuernden Einkommens, ebenso sinkt dann jedoch auch die künftige Bemessungsgrundlage für Abschreibungen.
  
Preusse
 
 
 
Ich würde die Erwartungen an eine Steuerersparnis durch die Anschaffung einer Solaranlage, mal lieber nicht so hoch ansetzen. Man bekommt vielleicht einige Förderungen genehmigt und kann die Abschreibungswerte mit eventuellen Erlösen verrechnen, aber dass man dadurch die Einkommensteuer signifikant senken kann, das wäre mir neu. Zudem wurden die Förderungsmöglichkeiten in den letzten Jahren immer mehr eingeschränkt oder ganz abgebaut, so dass man sich die Anschaffung einer Fotovoltaikanlage lieber dreimal überlegen und durchkalkulieren sollte. Aber wenn ich solch einen Plan hätte, dann würde ich mich mal bei einem Steuerberater erkundigen, ob und wie viel Steuerersparnis eine Solaranlage bringen könnte.
  
Klartext
 
 
 
   
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