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Überweisung zurückbuchen möglich? Kosten / Gebühren
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Mir ist was Blödes passiert: ich habe jemandem Geld überwiesen, derjenige hat das Geld auch bereits vor einer Woche bekommen. Allerdings habe ich mich nun umentschieden und ich möchte mein Geld zurückhaben, der Empfänger weigert sich jedoch, es mir zurück zu überweisen.
Kann ich nun die Überweisung eigenhändig zurückbuchen lassen bei meiner Bank? Es handelt sich um einen nicht unerheblichen Betrag und ich möchte und muss das Geld wirklich unbedingt wiederhaben. Wenn eine Rückbuchung möglich ist - was ich hoffe - werden dann Gebühren fällig? Wenn ja, in welcher Höhe?
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Die Rückbuchung einer Überweisung ist grundsätzlich unmöglich, wenn diese bereits auf dem Gegenkonto verbucht ist. Sie können also nur dem Empfänger sehr eindringlich klar machen, dass er das Geld zu Unrecht besitzt. Die Tatsache, dass Sie das Geld im Irrtum überwiesen haben, macht den Empfänger NICHT zum rechtmäßigen Eigentümer dieses Geldes.
Wer so unverfroren die Rückgabe von Geld verweigert, dem dürfen Sie gerne klar machen, dass jeder Rechtsanwalt gerne die Klage aufnimmt - die Beweislast ist ja eindeutig, da die Überweisung doppelt auf Ihren Kontoauszügen sein muss.
Problematisch wird es nur dann, wenn der Empfänger das Geld verballert hat und pleite ist. Dann müssen Sie rechnen, das Geld nie wieder zu sehen. Auch eine Klage kann dem Angeklagten kein Geld aus dem Rippen schneiden. Dieses Szenario ist schon mehrfach vorgekommen. Ich hoffe einfach mal, dass dies bei Ihnen nicht der Fall ist.
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Ich hatte mich letzt mal bei einer Online Überweisung vertan und anstatt 26 Euro 260 überwiesen. Das habe ich aber erst drei Tage später gemerkt. Die Buchung war auf dem Empfängerkonto bereits schon eingegangen. Dennoch hat die Bank mir den Betrag wieder zurückgeholt, aber das hat mich eine ganze Stange Geld gekostet. Ich glaube, es waren so um die 20 Euro Gebühren. Kann das sein, das es von Bank zu Bank verschieden ist? Eventuell sogar eine Kulanzleistung? 
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Einzige Erklärung wäre für mich, dass die Bank individuell für Sie eine Meldung an die Gegenbank mit Bitte zur Weiterleitung einer Info an den betroffenen Empfänger des Geldes gemacht hat. Wäre in meinen Augen aber sehr ungewöhnlich.
Die gesetzlichen Regelungen zu Überweisungen sind sehr eindeutig, Überweisungen sind nicht widerrufbar, von daher irritiert mich dieses Beispiel schon. Natürlich kann die Bank aus Kulanz alles mögliche machen. Ein typischer Kulanzfall ist das aber nicht.
Trotz der Ungewöhnlichkeit dieses Falls, gehen Sie immer davon aus, dass Überweisungen unwiderrufbar sind. Ich habe gerade eben nochmal den Gesetzestext im Internet recherchiert - der Fall ist eindeutig: Die Gegenbank darf eine Überweisung nicht mehr zurückgeben, wenn das Geld dem Empfänger bereits gutgeschrieben wurde. Wäre also interessant zu wissen, wie Ihre Bank verfahren ist!
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