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Für den Unterhalt Steuer relevant?
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Ich muss Unterhalt an mein Kind, sowie meine Ex-Frau zahlen. Allerdings weiß ich nicht, worauf sich der Unterhalt bezieht. Spielt beim Unterhalt Steuer, die gezahlt wurde, eine Rolle oder wird einfach das Bruttoeinkommen zugrunde gelegt, um die Höhe des Unterhalts zu ermitteln? Im Moment bin ich mir da etwas unschlüssig, weshalb ich mich hier noch einmal erkundigen wollte, wie Unterhalt und Steuer zusammenhängen. Vielleicht findet sich ja der eine oder andere fachkundige Experte, der mir mit meiner Frage weiter helfen kann.
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Es gibt beim Unterhalt Unterschiede zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt. Dabei kommt es in der Regel auf die gewählte Steuerklasse an. Beim Ehegattenunterhalt wird der Unterhaltspflichtige in aller Regel so eingestuft, als ob er nach Steuerklasse I besteuert würde, selbst wenn er erneut geheiratet hat. Beim Kindesunterhalt ist dagegen die tatsächliche Steuerklasse entscheidend. Allerdings gilt hierbei, dass man sich nur für die Steuerklasse III oder IV entscheiden darf. Bei einer neuen Heirat kann zwar auch bei Zahlungen von Unterhalt Steuer in der Klasse V gezahlt werden, doch wird dann das Nettoeinkommen fiktiv berechnet, als läge Steuerklasse IV vor.
Zusätzlich ist der Unterhaltspflichtige dazu verpflichtet, alle Steuervorteile, die möglich sind, auch in Anspruch zu nehmen. So müssen Freibeträge eingetragen werden, um die Steuerlast zu mindern. Wird dies nicht getan, wird das Einkommen wiederum fiktiv berechnet. Jedoch ist zu beachten, dass die gezahlten Steuern vom Einkommen abgerechnet werden. Die Grundlage für die Berechnung des Unterhalts stellt also das Nettoeinkommen dar.
Auch kann ein gewisser Betrag an Unterhaltszahlungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Dies gilt aber nur, sofern der Unterhaltsempfänger kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hat, das 624 Euro pro Jahr nicht übersteigen darf. Andernfalls verringert sich die Höchstgrenze des steuerlich zu berücksichtigenden Betrages von derzeit 7.680 Euro jährlich, um die Einnahmen des Unterhaltsempfängers.
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Selber muss ich zwar keinen Unterhalt bezahlen, aber für dessen Berechnung, ist wohl der monatliche Nettobehalt interessant und nicht das Brutto oder die gezahlte Steuer. Beim Kindesunterhalt gibt es ja die so genannte Düsseldorfer Tabelle und aus dieser kann man schon mal grob ersehen, was man an Unterhalt zu bezahlen hat.
Ansonsten gibt es doch jede Menge Unterhaltsrechner im Internet und mit denen kann man auch schon mal vorab checken, was man an Kindesunterhalt oder auch Ehegattenunterhalt zu zahlen hat. Da ist auch ganz genau beschrieben, was zum einen als Einkommen gilt und auch in eine Unterhaltsberechnung mit einzufließen hat.
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