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Muss auf eine Abfindung Steuer gezahlt werden?

 
Ich hoffe, dass hier einige Experten in der Runde vertreten sind, die meine Fragen beantworten können. Also es geht darum, dass ich meine Kündigung zum 28. Februar 2010 erhalten habe und mir gleichzeitig eine Abfindung zugesagt wurde.

Jetzt wollte ich gerne wissen, ob ich auf die Abfindung Steuer bezahlen muss oder diese steuerfrei ist. Wenn das der Fall ist, werden dann auch noch Sozialabgaben von der Abfindung berechnet oder wie verhält sich das Ganze? Ich wäre für jede Antwort dankbar.
  
Frisbee
 
 
 
Grundsätzlich wird auf eine Abfindung Steuer erhoben und zwar im vollen Umgang der Einkommenssteuer. Der Arbeitgeber ist zuständig für die Abführung und die Berechnung der zu zahlenden Lohnsteuern, die aufgrund der Abfindung entstehen. Dafür muss der Arbeitgeber eine Abrechnung, genauer gesagt eine Lohnabrechnung, bei der Auszahlung der Abfindung erstellen und die Lohnsteuer, die einzubehalten ist, berechnen. Ebenfalls muss der Arbeitgeber die errechnete Lohnsteuer einbehalten und an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abführen.

Mit einer Abfindung wird vom Arbeitnehmer das zu versteuernde Einkommen schlagartig erhöht, dabei unterliegt der Arbeitnehmer für seine normalen Verhältnisse einem sehr hohen Tarif an Steuern. Durch das reguläre Gehalt plus der Abfindung findet eine enorme Zusammenballung der Einkünfte statt und ist von der Sicht des Steuerrechts ungerecht, denn hier liegt ein Ausnahmefall vor. Im § 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes ist für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten, eine steuerliche Besserstellung verankert. Allgemein wird die steuerliche Besserstellung als Fünftel- oder auch als Fünftelungsregelung bezeichnet. Im § 34 Abs. 1 Satz 2 des Einkommenssteuergesetzes ist klar geregelt, wie die Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung vorzunehmen ist.

Man braucht nicht zu befürchten, dass man noch zusätzlich Sozialabgaben auf die Abfindung zahlen muss. Lediglich muss für die Abfindung Steuer gezahlt werden. Bis zum 31. Dezember 2005 waren Abfindungen für jeden Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 7.200 Euro steuerfrei.
  
FeWo
 
 
 
Wirklich steuerfrei war ja eine Abfindung noch nie, denn schließlich handelt es sich hierbei ja auch um Einkommen. Steuervergünstigungen und Steuerfreibeträge die gab es wohl mal, aber die sind wohl auch schon allesamt abgeschafft worden. Aber Sparmöglichkeiten scheint es ja dennoch zu geben und die bereits angesprochene Fünftelregelung scheint ja zum Beispiel so etwas zu sein.

Wie das ganze funktioniert und wie man Abfindungszahlungen bei der Einkommensteuererklärung behandeln sollte, das kann man alles hier nachlesen und sich mit einem Abfindungsrechner gleich mal ausrechnen was noch von der Abfindung Netto übrig bleibt und was weggesteuert wird.
  
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