Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Selbständigkeit
    

Der richtige Text für eine Mahnung

 
Ich hätte da mal folgende Frage: darf eine ganz normale Person - also kein Jurist o.ä. - eine Mahnung ohne Hilfe aufsetzen, ist das erlaubt? Denn was passiert zum Beispiel, wenn die Mahnung so formuliert ist, dass sie nicht gültig ist? Also, welche Daten müssten denn auf jeden Fall in einem Mahnungstext enthalten sein, damit dieser gültig ist?

Oder kann mir eine solche Frage nur ein Anwalt oder mein Bankberater verraten?
  
Angler
 
 
 
Jeder der eine Forderung "einzutreiben" hat, darf natürlich auch Mahnungen schreiben. Wichtig ist nur, dass sie auch so formuliert sind, dass sie der in Verzug geratene auch versteht. Sehr glücklich

Zunächst sollte man aber mit einer "Zahlungserinnerung" beginnen, in dem man den Kunden höflich darum bittet, die wahrscheinlich übersehene" Rechnung zu begleichen. Wichtig ist hier, dass dem Kunden ein Datum genannt wird, bis wann Sie mit der Zahlung rechnen und auch nochmal den Betrag aufführen, bzw. eine Rechnungskopie nochmal mitsenden.

Die Mahnung darf dann schon mal einen etwas härteren Ton haben - härter im Sinne von "fordernd". Auch hier wieder eine genau festgelegte Frist setzten (beispielsweise 10 Tage). Bei der zweiten Mahnung muss auch nicht mehr mit der Mahngebühr gewartet werden, denn immerhin entsteht Ihnen ja ein Kostenaufwand, diesen ebenfalls mit auf die Mahnung, bzw. auf den Rechnungsbetrag packen.

Um weitere Schreiben noch "gültiger" zu machen - was sie aber ohnehin schon sind - sollte man die Mahnungen per Einschreiben schicken, denn somit kann am Ende nicht behauptet werden, dass der Kunde niemals eine Mahnung erhalten habe. Winken
  
V8
 
 
 
In jedem Fall dürfen natürlich auch reine Privatpersonen Mahnungen verschicken, nur wie in deiner Schilderung wäre es vielleicht mal ganz interessant gewesen, etwas über den Entstehungshintergrund der Schulden zu erfahren. Denn laut ihrer kurzen Schilderung, scheint es sich ja um keinen gewerblichen Hintergrund zu halten. Bei beispielsweise Spielschulden, dürfte es sich vielleicht etwas schwierig gestalten, diese schriftlich einzufordern. Winken

So die ausstehende Forderung berechtigt ist, so sollte man dieser natürlich auch in Schriftform etwas Nachdruck verleihen. An Vorlagen und Mustern gibt es ja da fast unzählige im Internet zu finden. An Daten sollten natürlich die Entstehung der Forderung, die Höhe und eine angemessene Frist zur Begleichung im Mahnungstext enthalten sein. Je nachdem in was für einem Verhältnis man zum Schuldner steht, wirkt auch schon ein Anruf und eine mündliche Erinnerung manchmal schon Wunder. Jedenfalls habe ich damit auch schon gute Erfahrungen gemacht.
  
Barmann
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web