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Kosten für Steuerberater absetzbar?
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Das neue Gesetz besagt ja, dass die Kosten für einen Steuerberater nicht mehr vollständig absetzbar sind. Allerdings erschließt sich mir als Unternehmer jetzt der Sinn dahinter nicht ganz. Ich persönlich würde mir nicht zutrauen, die gesamte Steuererklärung für das Unternehmen selbst zu erstellen.
Wenn ich nun aber die Kosten für den Steuerberater nicht mehr absetzen kann, lohnt es sich doch kaum, diesen noch aufzusuchen, oder? Vielleicht kann mir hier jemand den Sachverhalt erläutern und mir sagen, wie ich mich jetzt am besten verhalte
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Der Steuerberater bzw. die Kosten für diesen bleiben auch künftig abzugsfähig. Unterschiede bestehen lediglich dahingehend, dass nicht mehr alle Kosten abgesetzt werden können. Der Steuerberater ist nach Einführung des betreffenden Gesetzes verpflichtet, seine Leistungen aufzugliedern und zwar einerseits nach betrieblichen und andererseits nach privaten Steuern. Die betrieblichen Steuern zu ermitteln, zählt weiterhin zu den betrieblich notwendigen Ausgaben. Damit können diese Steuerberatungskosten auch weiterhin von der Steuer abgesetzt werden. Bei den privaten Steuerangelegenheiten entfallen lediglich die Kosten, die entstehen, wenn der Steuerberater das Formular für die Steuererklärung ausfüllt, sowie bei der Berechnung von Unterhalts- und Krankheitskosten.
Alle anderen Kosten, die der Steuerberater durch seine Arbeit verursacht, sind weiterhin steuerlich abzugsfähig. Insbesondere Unternehmen sollten deshalb den Gang zum Steuerberater nicht scheuen, denn schließlich kann er als einziger die Steuern wirklich korrekt berechnen, wobei sämtliche aktuellen Bestimmungen entsprechend berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil die steuerliche Gesetzgebung sich ja nahezu monatlich ändert, mindestens aber jährlich. Ein weiterer Vorteil, wenn der Steuerberater in Anspruch genommen wird, ist, dass betriebliche Ausgaben entstehen, die wiederum gewinnmindernd wirken und somit auch die Steuerlast verringern. Zudem kennt der Steuerberater legale Tricks, mit denen Steuern eingespart werden können und kann diese entsprechend an den Mandanten weiter geben.
Obwohl nun also das betreffende Gesetz erst einmal für starke Verunsicherung bei den Bürgern gesorgt hat, wird es nicht soweit kommen, dass man auf den Steuerberater verzichten muss. Vielmehr kann der Großteil der Kosten nach wie vor abgesetzt werden. Insbesondere die betrieblichen Steuerberatungskosten werden voll anerkannt und abzugsfähig. Somit sollte man das Ganze nicht so dramatisch sehen, sondern sich auch weiterhin vom Steuerberater seines Vertrauens beraten lassen.
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Soweit ich das weiß, hat sich da nur bei den privaten Steuerberatungskosten etwas geändert. Gewerbliche Kosten für Steuerberater bleiben davon unberührt und bleiben wohl weiterhin voll abzugsfähig. Aber am besten kann dir den ganzen Sachverhalt ja bestimmt dein Steuerberater selbst erklären, denn dieser müsste ja über gesetzliche Änderungen als erster informiert sein. Aber wie auch immer, je nach Unternehmensgröße, wird man wohl auf einen Steuerberater angewiesen sein.
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