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In der Selbstständigkeit Steuern bezahlen

 
Seit zwei Monaten nun bin ich selbstständig, nach den ersten Anlaufschwierigkeiten, baue ich mir nun langsam einen kleinen Kundenstamm auf. Sicherlich bin ich vom Umsatz und Gewinn her noch lange nicht da, wo ich hin will, allerdings schon recht zufrieden für den Anfang.

Nun ist mir aber aufgefallen, dass ich in der Selbstständigkeit Steuern zahlen müsste, das Finanzamt diesbezüglich aber noch nicht auf mich zugekommen ist. Woran kann das liegen? Oder muss ich mich selbst dort melden? Ich habe ja auch keine Lust, auf einen Schlag unendlich hohe Zahlungen zu leisten, lieber würde ich regelmäßig kleinere Beträge zahlen.
  
Cosimo
 
 
 
Bei Beginn der Selbstständigkeit werden meist noch keine Steuern im eigentlichen Sinne gezahlt, das ist richtig. Lediglich die Umsatzsteuer, im Volksmund bekannt als Mehrwertsteuer, muss abgeführt werden. Sie stellt jedoch einen durchlaufenden Posten für den Unternehmer dar, der den Gewinn nicht schmälert. Da aber zu Beginn einer Selbstständigkeit noch keine Gewinne zu verzeichnen sind, werden die Finanzämter anfänglich auf die Zahlung der Einkommens-, Körperschafts- oder Gewerbesteuer verzichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn im steuerlichen Erfassungsbogen, der zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit ausgefüllt werden muss, nur geringe Gewinne geschätzt werden.

Allerdings sind Selbstständige genauso verpflichtet, eine Steuererklärung zu erstellen, die bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen muss. Fristverlängerungen werden gewährt, wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt. Anhand der ersten Steuererklärung wird das Einkommen festgesetzt, es wird häufig eine Nachzahlung fällig und die künftigen Vorauszahlungen werden ebenso festgelegt. Da nun viele Menschen zu Beginn der Selbstständigkeit keine Steuern bezahlen müssen, kommt die große Nachzahlung spätestens nach der ersten Steuererklärung.

Deshalb sollten bereits zu Beginn einige Rücklagen für diese Zahlungen gebildet werden. Nachdem jedoch die Steuerzahlungen festgesetzt wurden, werden in der Selbstständigkeit Steuern vierteljährlich voraus gezahlt. Somit sind die laufenden Steuerzahlungen dann mit zu berücksichtigen, da sie stets pünktlich erbracht werden müssen. Diese Zahlungen müssen Unternehmen stets einkalkulieren, denn das Finanzamt kann den Betrieb bei Nichtzahlung der Steuern sogar schließen.
  
Maxxe
 
 
 
Keine Bange, das Finanzamt vergisst dich schon nicht. Dann muss sich dieses ja auch erst einmal einen Überblick über deine wirtschaftlichen Verhältnisse schaffen und das geht natürlich noch nicht nach 2 Monaten. Da muss man sich schon mal einen Überblick über ein komplettes Geschäftsjahr verschaffen. Und je nach Gesellschaftsform werden dann deine zu zahlenden Steuern festgelegt. Wenn du Gewinne erwirtschaftest, dann lege doch den Großteil davon beiseite und schon kannst du gar nicht von unerwarteten Zahlungsaufforderungen überrascht werden.
  
Debbie08
 
 
 
   
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