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Wie schnell muss man sich arbeitslos melden?

 
Ich werde voraussichtlich zum 1. Oktober arbeitslos, es ist noch nicht zu 100 % sicher, aber doch wahrscheinlich. Nun stellt sich mir die Frage, ob und wenn ja wann ich mich eigentlich arbeitslos melden muss? Denn wirkt das nicht etwas seltsam, wenn ich bei der Bundesagentur für Arbeit verlauten lasse, dass ich "wahrscheinlich" oder "voraussichtlich" ab dem 1. Oktober arbeitslos bin?

Allerdings hätte ich noch weiterführende Fragen:
- Wie genau meldet man sich arbeitslos? Welche Unterlagen werden benötigt und wie lange dauert die Antragstellung?
- Was passiert, wenn ich mich (nicht rechtzeitig) arbeitslos melde? Ich habe mal von einer Sperre bezüglich Arbeitslosengeld gehört, würde eine solche Sperre dann veranlasst werden?
  
Preusse
 
 
 
Offiziell arbeitslos melden Sie sich, wenn feststeht, dass Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wird respektive bereits gekündigt wurde. Sie können sich aber vorab als Arbeitssuchend melden, damit Ihnen frühzeitig Stellenangebote zugehen.

Die Meldung der Arbeitslosigkeit nehmen, sobald es "offiziell" ist, direkt auf dem Arbeitsamt vor, dort müssen Sie vorsprechen. Außer Ihrem Ausweis müssen Sie erstmal nichts spezielles mitbringen. Falls die Bearbeiterin spezielle Dokumente braucht, werden Sie die meist ohnehin nachreichen müssen.

Wenn Sie sich nicht arbeitslos melden, erhalten Sie selbstverständlich kein Arbeitslosengeld. Die dreimonatige Sperre auf Arbeitslosengeld gilt jedoch nur, wenn Sie selber gekündigt haben. Da Sie in diesem Fall vom Arbeitgeber gekündigt werden, unterliegen Sie keiner Sperre.

Aber damit eben keine finanziellen Probleme auftreten, sollten Sie sich schnellst möglich arbeitslos melden. Gehen Sie davon aus, dass Ihr Antrag etwa 4 Wochen zur Bearbeitung braucht. Je nach Stadt und aktueller Situation auf den Ämtern kann das aber schonmal stärker fluktuieren - wenn Sie erahnen, dass Sie möglicherweise ohne Geld zu Monatsbeginn darstehen, machen Sie das klar deutlich.

Nochmal zu den Unterlagen: Sie sollten alles über Ihre finanziellen Angelegenheit beisammen haben. Sie erhalten einen Antragsbogen vom Amt, den Sie ausfüllen müssen. Dort kommen auch Angaben wie z.B. eingenommene Zinsen, Sparguthaben usw... drin vor. Ihre Angaben sollten selbstverständlich vollständig und wahrheitsgemäß sein.
  
Daeumling
 
 
 
Ich kann dir auch nur raten dich schnellstmöglich arbeitslos zu melden, denn auch wenn der Titel nicht sonderlich gefällt, hängt dein zukünftiger Lebensunterhalt davon ab. Auch solltest du bedenken, dass du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr krankenversichert bist und dies dann ebenfalls über das Arbeitsamt geregelt wird.

Und zum Thema Sperrung: Sirius hat es schon gesagt, aber vielleicht solltest du auch wissen, dass du, wenn du ALG I oder II empfängst du dich automatisch dazu verpflichtest, alles dir mögliche zu unternehmen, dass du aus dieser Situation wieder rauskommst. Das heißt, wenn du ein Jobangebot vom Arbeitsamt bekommst, du dich auch dort bewerben musst. Und das bedeutet auch, dass wenn sie dich Anschreiben und dich zu einem bestimmten Zeitpunkt herbei zitieren, du auch dort erscheinen musst. Auch wenn sie dich zu irgendwelchen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (wie z.B wochenlange Bewerbungslehrgänge) verdonnern, dass du dies ebenfalls über dich ergehen lassen musst. Tust du das alles (oder auch nur eines davon) nicht, dann wird die Leistung für einen gewissen Zeitraum gesperrt.
  
sebi77
 
 
 
   
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