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Vorfälligkeitsentschädigung - wie viel bekommt die Bank?

 
Ich möchte eine vorzeitige Tilgung bei meinem Kredit vornehmen, der eigentlich noch eine Darlehen Laufzeit von 10 Jahren hat. Aber wie das so ist im Leben: unverhofft kommt oft, ich bin überraschend zu Geld gekommen und möchte nun vorzeitig Kredit tilgen.

Wie viel an Gebühren bzw. Kosten bekommt die Bank bei Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung? Besteht ein solcher Anspruch überhaupt? Vielen Dank für eure Antworten!
  
Minimalist
 
 
 
Der Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Ablösung eines Darlehens besteht immer wenn dies vertraglich vereinbart wurde - in der Regel ist ein entsprechender Passus in jedem Vertrag über ein Darlehen/Kredit enthalten, da die Bank durch vorzeitige Ablösung eines Kredites/Darlehens "Verlust" macht da ihr Zinsgewinne die vertraglich vereinbarte wurden entgehen.

Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ist kann pauschal nicht benannt werden, sondern hier kommt es auf die jeweils im Vertrag vereinbarten Konditionen an um ihnen das genau sagen zu können. Wichtig wäre hier auch, wie lange der Kredit bereits besteht - dies entscheidet über die Kündigungsfristen, dem Kredite die zum Beispiel eine Laufzeit länger als 10 Jahre haben sind in der Regel bis zum Ende, innerhalb einer Kündigungsfrist von drei Monaten, des nächsten Laufzeitjahres kündbar.

Ich versuche es ihnen aber anhand eines Beispiels zu erklären, damit sie die ungefähren Gebühren ausrechnen können.

Zur eben erwähnten Kündigungsfrist: Würde ihr Laufzeitjahr beispielsweise zum 01.12. eines Jahres enden, müsste dieser Kredit spätestens bis zum 01.09. gekündigt werden, ansonsten würde ein neues Laufzeitjahr beginnen und sie könnten danach nur zum 01.12. des nächsten Jahres kündigen. Bei der korrekten Einhaltung der Kündigungsfristen dürfte keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen (wie gesagt, das hängt konkret von ihrem Vertrag ab).

Würde sich die Bank oder das Kreditinstitut jedoch sagen, dass eine Kündigung des Vertrages auch nach dem Stichtag der Kündigung zum 01.12. desselben Jahres möglich ist so könnte sie hier vor Vorfälligkeitszinsen verlangen. In der Regel betragen diese 0,5 % jeweils pro Monat. Würden sie den Kredit also beispielsweise zum 01.10, also einen Monat nach Stichtag, kündigen wollen wären dies zwei Monate für die Vorfälligkeitszinsen anfallen würden.

Das würde anhand einer Beispielrechnung sich folgendermaßen errechnen:
Höhe der Vorfälligkeitszinsen = Kreditbetrag x 0,5 % x 60 Tage (2 x Bankmonat) / 36.000 (Restlaufzeit in Banktagen bei genau 10 Jahren). Um Ihnen hier eine genauere Auskunft zu geben, bräuchte man auch genauere Angaben.
  
Banker
 
 
 
Ich würde auch erstmal in den Kreditvertrag schauen, was denn da in punkto Sondertilgungen vereinbart wurde und wenn da nichts dazu drinsteht oder geregelt ist, was natürlich eher schlecht zu bewerten ist, dann würde ich vorher mal das Gespräch mit der kreditgebenden Bank suchen. Vielleicht kann man da ja noch etwas auf Kulanz erreichen. Aber man kann natürlich auch schon mal vorab mit einem Vorfälligkeitsentschädigungsrechner, die anfallenden Gebühren oder Kosten einer Kreditablösung kalkulieren. Aber notfalls würde ich den Kredit so belassen wie er ist und mir da keinen Stress machen.
  
Preusse
 
 
 
   
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