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Erbschaft und Schenkung - Steuerfreibeträge aktuell

 
Auch hinsichtlich Erbschaft und Schenkung hat es Jahr zum Jahr 2009 einiges an Änderungen gegeben, allerdings überblicke ich die Neuerungen nicht so wirklich. Wer kann hier eventuell mal ein paar Worte hinsichtlich der Steuerfreibeträge bei Schenkung und Erbschaft sagen? Wer ist bei den neuen Regelungen im Vorteil und wer ist im Nachteil? Singles, Unverheiratete, eingetragener Lebenspartner, Familien, Kinder, Unternehmen? Wie ist das mit der Einteilung nach Steuerklasse?
  
Minimalist
 
 
 
Im Bereich Erbschaft und Schenkung hat sich tatsächlich hinsichtlich der Steuerfreibeträge und der Steuer selbst einiges geändert. Am besten erstelle ich dir mal eine übersichtliche Tabelle, in der altes und neues Recht verglichen wird, unterschieden nach Steuerklasse:

Steuer Freibeträge bei Erbschaft/Schenkung

a) Steuerklasse I
Ehegatte - 500.000 € (neu) - 307.000 € (alt)
Kind, Stiefkind, Adoptivkind, Kind eines gestorbenen Kindes - 400.000 € (neu) - 205.000 € (alt)
sonstiger Enkel/Stiefenkel - 200.000 € (neu) - 51.200 € (alt)
Urenkel - 100.000 € (neu) - 51.200 € (alt)
Eltern, Großeltern, Urgroßeltern - 100.000 € (neu) - 51.200 € (alt)

b) Steuerklasse II
Ehegatten (geschieden), Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern, Schwiegerkinder - 20.000 € (neu) - 10.300 € (alt)

c) Steuerklasse III
Lebenspartner (eingetragen) - 500.000 € (neu) - 5200 € (alt)
Tante, Onkel, Lebensgefährte, Freunde, Nachbarn und sonstige - 20.000 € (neu) - 5200 € (alt)

Hinzu kommen Versorgungsfreibeträge (nur bei Erbschaft, nicht bei Schenkung), Freibeträge für den Hausrat und Freibeträge für sonstige Güter wie zum Beispiel Boote, Autos und Wohnwagen etc. ausgenommen Münzen, Schmuck, Briefmarken etc.

Fazit
Grob zusammengefasst profitieren von der neuen Regelung bei den Steuerfreibeträgen vor allem nahe Verwandte wie Ehegatten oder Kinder, Personen, die nur entfernt verwandt sind, sind im Nachteil.

Zu zahlender Steuersatz bei Erbschaft und Schenkung
Auch hier wird wieder je nach Steuerklasse unterschiedlich besteuert, im Folgenden bedeuten die Zahlen in Klammer (I, II, III) die Steuerklasse.

Geschenk/Erbschaft bis 75.000 € - 7% (I), 30 % (II), 30 % (III)
Geschenk/Erbschaft bis 300.000 € - 11 % (I), 30 % (II), 30 % (III)
Geschenk/Erbschaft bis 600.000 € - 15 % (I), 30 % (II), 30 % (III)
Geschenk/Erbschaft bis 6.000.000 € - 19 % (I), 30 % (II), 30 % (III)
Geschenk/Erbschaft bis 13.000.000 € - 23 % (I), 50 % (II), 50 % (III)
Geschenk/Erbschaft bis 26.000.000 € - 27 % (I), 50 % (II), 50 % (III)
Geschenk/Erbschaft über 26.000.000 € - 30 % (I), 50 % (II), 50 % (III)

Man kann erkennen, wie komplex das ganze Thema ist (und wir haben hier nun wirklich nur an der Oberfläche gekratzt), dementsprechend sinnvoll ist ein Steuerberater, den man aufsucht und von dem man sich beraten lässt, wenn man eine Schenkung bzw. eine Erbschaft ins Haus steht.
  
Preusse
 
 
 
Gerade bei der Erbschaftssteuer, da wird ja fast im Jahrestakt seitens der Politik herumgefeilt, aber eigentlich sind die Steuerfreibeträge schon höher, als ich das im Vorfeld gedacht hätte. Die aktuellen Steuertabellen für Erbschaften und Schenkungen kann man hier einsehen. Zudem hat man auch die Möglichkeit einen Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer-Rechner zu bemühen und sich die anfallende Steuer ausrechnen lassen. Dabei ist natürlich wichtig zu wissen, dass immer nur der Anteil zu versteuern ist, der über den jeweiligen Freibeträgen liegt.
  
antenne
 
 
 
   
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