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Welche Schäden zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

 
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Halter eines Kfz. Welche Schäden übernimmt diese Versicherung eigentlich? Gibt es die Möglichkeit, vertraglich weitere Schäden abzusichern? In welchen Fällen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Leistung denn befreit, beziehungsweise wann kann sie die ausgelegten Zahlungen vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Was gilt, wenn ein laut Vertrag nicht berechtigter Fahrer den Unfall verursacht hat? Hatte schon jemand solch einen Haftpflichtschaden und was wurde dann seitens der Versicherung reguliert oder bezahlt?
  
rosenhecke
 
 
 
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden am gegnerischen Fahrzeug, wenn der Halter oder ein anderer Fahrer des Fahrzeugs einen Unfall verschuldet hat. Vor allem gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern kommt darüber hinaus die Gefährdungshaftung in Betracht. Mehrere Versicherer bieten eine Zusatzklausel in der Kfz-Haftpflichtversicherung an, wonach Schäden des Halters übernommen werden, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist. Eine weitere mögliche Zusatzvereinbarung besteht im Einschluss der Mallorca-Police.

Bei grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführten Unfällen nimmt die Versicherungsgesellschaft Regress. Der übermäßige Alkoholgenuss gilt immer als grob fahrlässiges Verhalten. Falls die Police bestimmte Fahrer gegen einen Prämiennachlass ausschließt, bleibt die Zahlungspflicht aufgrund des Charakters der Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung bei Verstößen grundsätzlich bestehen. Üblicherweise hat der Versicherer in diesem Fall Anspruch auf die Nachzahlung der Beitragsdifferenz zur Standardversicherung sowie eines angemessenen Bearbeitungsaufschlages, nicht aber auf die Erstattung der vollständigen Versicherungsaufwendungen.
  
Jockey
 
 
 
Meine Schäden, die ich bisher mit meinem Auto verursacht habe, die hat die Kfz-Haftpflichtversicherung auch immer übernommen und reguliert. Die Deckungssummen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung betragen ja auch immer mehrere Millionen Euro und versichert sind hierbei jegliche Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Jedoch kann die Versicherungsgesellschaft vom Unfallfahrer immer eine Selbstbeteiligung bei grober Fahrlässigkeit, bei Fahrerflucht oder Alkoholeinfluss verlangen. Leistungsausschlüsse sind auch immer in der Police verankert und dies können beispielsweise Alkoholfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss oder auch Fahrten ohne gültiger TÜV Plakette sein.
  
speicherplatz
 
 
 
   
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