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Ablauf und Pfändungsfreigrenzen bei Kontopfändung
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Wodurch kommt es zu einer Kontopfändung? Gibt es einen Pfändungsfreibetrag? Wie hoch ist dieser und lässt er sich auf Antrag gegebenenfalls erhöhen? Besteht der Pfändungsschutz bis zu diesem Betrag automatisch oder müssen Bankkunden zusätzliche Maßnahmen treffen? Können denn neben Girokonten auch Sparkonten von einer Kontopfändung betroffen sein? Dürfen Geldinstitute für Kontopfändungen zusätzliche Entgelte berechnen?
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Eine Kontopfändung wird vom Gläubiger beantragt. Die Bank zahlt nach einer Frist von vier Wochen Leistungen an den Gläubiger aus. Der früher grundsätzliche Pfändungsschutz für Sozialleistungen besteht nicht mehr. Stattdessen sind Beträge nur noch vor einer Pfändung geschützt, wenn der Kontoinhaber das Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führt.
Der Dispositionskredit ist nur pfändbar, wenn der Kontoinhaber ihn tatsächlich in Anspruch nimmt. In der Praxis hat diese Regel nur geringe Bedeutung, da die meisten Kreditinstitute bestehende Kreditlinien ohnehin aufgrund einer vorliegenden Kontopfändung kündigen.
Der aktuelle Pfändungsfreibetrag bei der Kontopfändung beläuft sich auf 1.045,04 Euro je Monat, wobei die Quelle der Zahlungseingänge bedeutungslos ist. Der Betrag wird auf Antrag erhöht, wenn Unterhaltspflichten bestehen. Geldinstitute dürfen für die Bearbeitung einer Kontopfändung keine Entgelte verlangen, da sie mit dieser einer gesetzlichen Pflicht nachkommen. Eine Kontopfändung kann auch Sparkonten betreffen.
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