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Erfolgsaussichten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

 
Die Prozesskostenhilfe soll bedürftigen Personen ermöglichen, ihre rechtlichen Forderungen durchzusetzen. Sie verhindert, dass Menschen ohne ausreichendes Vermögen und ohne bestehende Rechtsschutzversicherung auf voraussichtlich erfolgreiche Klagen verzichten beziehungsweise bei einer Klageandrohung der Gegenseite nachgeben, obgleich sie vermutlich einen Prozess gewinnen würden. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um erfolgreich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen und wie könnte man die Erfolgsaussichten bewerten?
  
Alle_Neune
 
 
 
Die Prozesskostenhilfe setzt zunächst voraus, dass der Antragsteller weder über ein ausreichendes Vermögen noch über ein hinreichend hohes Einkommen verfügt, um die Prozesskosten selbst zu tragen. Darüber hinaus sind gute Erfolgsaussichten für die Gewähr der Prozesskostenhilfe erforderlich.

Die eigentliche Formulierung schränkt ihre Gewähr auf Fälle ein, in denen ein verständiger Bürger den Prozess bei eigenem Kostenrisiko ebenfalls führen würde. Diese Einschränkung wurde durch die Praxis inzwischen so stark ausgeweitet, dass Prozesskostenhilfe nur noch gewährt wird, wenn die entscheidende Stelle davon ausgeht, dass der Antragsteller den Prozess gewinnen wird.

Die Prozesskostenhilfe befreit jedoch nicht von der Verpflichtung, der Gegenseite nach einem verlorenen Prozess die Kosten zu erstatten. In Strafverfahren ist sie auf den Nebenkläger beschränkt, während für die Zuordnung eines Pflichtverteidigers zum Angeklagten besondere Vorschriften gelten.
  
Frisbee
 
 
 
   
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