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Vermögenswirksame Leistungen in Bausparvertrag anlegen?
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Vermögenswirksame Leistungen lassen sich ja auf unterschiedliche Weise anlegen. Eine der Möglichkeiten stellt wohl der Bausparvertrag dar. In welchen Fällen ist es ratsam, vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag zu nutzen? Macht diese Anlageform auch Sinn, wenn der Arbeitnehmer weder bauen noch Wohneigentum kaufen will?
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Vermögenswirksame Leistungen können für einen Bausparvertrag genutzt werden, wobei die Mindestanlagefrist sieben Jahre beträgt. Die Erträge während der Ansparphase sind beim Bausparen jedoch wesentlich geringer als beim Erwerb von Aktien, sie werden allerdings garantiert. Am lohnendsten und sinnvoll ist der Bausparvertrag, wenn der Bausparer auch das günstige Bauspardarlehen in Anspruch nimmt.
Dieses darf nicht nur für den Erwerb oder Bau von Wohneigentum, sondern auch für weitere wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Hierzu gehören auch vom Mieter zu tragende Renovierungskosten und der Kauf einer Einbauküche sowie der Erwerb von Geschäftsanteilen einer Wohnungsbaugenossenschaft. Der Bausparvertrag als vermögenswirksame Leistung lohnt sich, falls der Arbeitnehmer später das Bauspardarlehen auch beanspruchen wird.
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