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Definition einer privaten Vermögensverwaltung
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Immer wieder mal wird von einer Vermögensverwaltung gesprochen, ohne dass die exakten Aufgaben der entsprechenden Dienstleister erkennbar sind. Andere Berichte befassen sich mit einer Vermögensberatung. Welche Aufgaben übernimmt die private Vermögensverwaltung und wie unterscheidet sich diese von der Vermögensberatung? Welche Gebühren sind an den Vermögensverwalter zu bezahlen und wie wird das Entgelt festgelegt?
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Sowohl die Aufgaben der Vermögensverwaltung als auch die Entgelte dürfen ja weitgehend frei vereinbart werden. Grenzen bestehen nur, wenn die Kosten offensichtlich unangemessen sind. Die Berechnung des Entgelts für den Vermögensverwalter richtet sich entweder nach der Höhe des zu betreuenden Vermögens oder wird auch anhand des Erfolgs der Dienstleistung berechnet.
Der wesentliche Unterschied einer Vermögensberatung zur Vermögensverwaltung besteht ja darin, dass der Verwalter des Vermögens eigenständige Entscheidungen treffen kann, wobei er an die vom Auftraggeber erteilten generellen Weisungen gebunden ist. Für Privatpersonen werden Vermögensverwalter in der Regel nur tätig, wenn das zu betreuenden Vermögen einen festgelegten Mindestbetrag überschreitet. Zum Teil werden zum Beispiel Fondsmanager umgangssprachlich auch als Vermögensverwalter bezeichnet, da sie das Vermögen eines Fonds für die Anleger betreuen und mehren sollen.
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