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Wer zahlt Gebühren bei Beantragung einer Rücklastschrift?

 
Ist ein Konto einmal nicht ausreichend gedeckt, dann kann es ja zu einer Rücklastschrift kommen. Der zu zahlende Betrag bleibt weiterhin offen und die Folge sind in der Regel Mahnungen. Es gibt ansonsten bekanntlich auch noch andere Gründe für eine Rücklastschrift. Der Inhaber des Kontos widerspricht der Abbuchung oder es sind mal die angegebenen Daten der Bankverbindung nicht korrekt.

Was mich dabei nun interessieren würde, das sind die Gebühren wenn eine Rücklastschrift beantragt wird. Wir hoch sind die Kosten in einem solchen Fall und wer kommt für die Kosten auf? Können die Gebühren bei den Banken unterschiedlich hoch sein oder ist die Höhe der Gebühren immer gleich?
  
Mikado
 
 
 
Bisher hatte ich ja mit Rücklastschriften zwar noch nichts weiter zu tun, eine Rücklastschrift ist meiner Meinung nach jedoch für den Zahlungspflichtigen mit keinen Kosten verbunden. Wer die Lastschrift eingereicht hat, der muss Gebühren bezahlen. Auf den Kosten möchte er dann natürlich nur ungern sitzenbleiben und diese werden dann sicherlich vom Empfänger wieder angefordert werden.

Es soll ein spezielles Lastschriftabkommen zwischen den verschiedenen Banken geben. Danach ist es möglich, dass einer Lastschrift innerhalb von 6 Wochen widersprochen werden kann. Die Frist für einen Widerspruch kann jedoch auch noch länger sein. Das ist dann der Fall wenn zahlungspflichtige Personen zum Beispiel über einen längeren Zeitraum krank waren.
  
Igel
 
 
 
   
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