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Berechnung und Freibeträge der Lohnsteuer

 
Auf alle möglichen Einkommen wird ja wohl Lohnsteuer fällig. Ist denn hierbei die Einkommensart eventuell maßgebend und was stellt denn die genaue Berechnungsgrundlage bei der Lohnsteuer dar? Gelten auch Freibeträge bei der Lohnsteuer und wie wirken sich diese steuermindernd aus? Was hat denn die Lohnsteuer mit der Erhebung von Kirchensteuer oder auch Solidaritätszuschlag zu tun?
  
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Die Lohnsteuer stellt immer die Form der Einkommensteuer (umgangssprachlich auch Einkommenssteuer genannt) bei nichtselbständiger Arbeit dar. Der Begriff Lohnsteuer gilt unabhängig von der Art der Ermittlung des Arbeitseinkommens sowohl für Löhne als auch für Gehälter. Die Lohnsteuer wird direkt an der Quelle erhoben und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt.

Eventuelle Freibeträge werden auch berücksichtigt, wenn diese als eingetragene Lohnsteuermerkmale vorliegen, in anderen Fällen erfolgt die Verrechnung mit der Einkommenssteuererklärung. Die Lohnsteuer ist Grundlage für die Berechnung der Kirchensteuer, da deren Höhe als Prozentsatz von dieser definiert ist. Mit Ausnahme geringer Einkommen wird auf die zu zahlende Lohnsteuer zusätzlich der ebenfalls prozentual berechnete Solidaritätszuschlag fällig.
  
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