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Kann Ehevertrag einen Versorgungsausgleich ausschließen?
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Über Verträge und ganz speziell über die Eheverträge, gibt es ja gerade im Internet sehr viele verschiedene Informationen. Mein Verlobter und ich planen zwar in den nächsten Monaten zu heiraten, dabei gehen wir davon aus, dass wir auf einen Ehevertrag generell verzichten werden. Mit dem Thema haben wir uns selbstverständlich vorher zusammen ausgiebig befasst, jedoch haben wir beide sehr wenig Zeit und kein besonderes Interesse daran uns extra mit einem Rechtsanwalt zusammenzusetzen deshalb.
Etwas problematisch und undurchsichtig erschien uns bei den ganzen Recherchen und Vorbereitungen bisher der Bereich Versorgungsausgleich. Dabei interessiert uns insbesondere, ob ein Ehevertrag auch ohne einen solchen Ausgleich möglich ist. Kann denn ein Ehevertrag generell einen Versorgungsausgleich ausschließen?
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Eheverträge welche einen Versorgungsausgleich ausschließen haben in der Praxis wohl eher sehr wenig Bestand. Denn man kann ja zu Beginn der Ehe vertraglich vereinbaren was man will, nur ob es wenige Jahre oder selbst Jahrzehnte später noch rechtlich Bestand hat, ist ein ganz anderer Fall. Denn ein Großteil derartiger Verträge wird regelmäßig zum Zeitpunkt des Scheidungsverfahrens stets vom benachteiligten Partner angefochten.
Was dann folgt, ist meistens ein sehr langwieriges und sicher auch kostspieliges Verfahren, welches die Rechtmäßigkeit und möglicherweise Benachteiligungen und somit Unbilligkeiten einer Wirksamkeitsprüfung unterzieht. Also ein sehr schwieriges Terrain und ihr seid wirklich gut beraten, euch solch einen Vertrag nicht anzutun.
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