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Wer ist autorisiert Mahnbescheide zu erstellen?
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Bestimmt kann mir hier der oder die eine oder andere weiterhelfen, hoffe ich zumindest. Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Mahnwesen und Mahnbescheide. Ich werde in meinem neuen Job sicher auch das eine oder andere mal damit zu tun haben. Mahnverfahren scheinen ja inzwischen im Geschäftsalltag gang und gebe zu sein. Ist ja auch kein Wunder, da bei vielen die Zahlungsmoral enorm nachgelassen hat.
Was dabei auf jeden Fall von Vorteil ist, ist dass man bei einem Mahnverfahren keinen Rechtsanwalt einschalten muss und dass das ganze Prozedere wesentlich kostengünstiger ist als wenn man jemanden verklagt. Kann mir aber hier vielleicht mal jemand ganz konkret nennen, wer denn wann eigentlich autorisiert ist, Mahnbescheide zu erstellen?
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Die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids kann von einem Gläubiger oder einer bevollmächtigten Person erfolgen. Dann beginnt das gerichtliche Prozedere. Es wird dem Schuldner ein Mahnbescheid zugestellt und es wird die Möglichkeit gegeben, dass innerhalb von 1-2 Wochen ein Widerspruch eingelegt werden kann. Erfolgt dieser nicht, erhält der Gläubiger daraufhin einen Vollstreckungsbescheid.
Ohne Widerspruch handelt es sich hierbei dann um einen rechtskräftigen Titel. Dieser ist für Gerichtsvollzieher wichtig, da so mit der Zwangsvollstreckung begonnen werden kann. Das bedeutet dann, dass Pfändungen vorgenommen werden können. Sie müssten sich darauf einstellen, dass Gerichtskosten fällig werden. Diese fallen immer unterschiedlich hoch aus, da es stets auf die Höhe der Forderung ankommt.
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