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Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar?
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Ich bin selbständig und habe mich schon vor vielen Jahren für eine private Krankenversicherung entschieden. Bisher waren die Beiträge nur in bestimmtem Umfang absetzbar. Im Radio hörte ich dieser Tage nun, dass es bereits seit 2010 diesbezüglich eine Änderung gegeben hat.
Kann man jetzt die Beiträge in einem größeren Umfang absetzen oder sogar in vollem Umfang? Spielt es vielleicht auch eine Rolle, welchen Tarif man bei der PKV gewählt hat, oder ist das unerheblich? Danke für die Antworten.
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Es stimmt, dass es bereits seit dem Januar 2010 eine Änderung gibt und dass Sie nun die Möglichkeit haben die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in größerem Umfang steuerlich absetzen zu können. Beiträge zur Pflegeversicherung können komplett von der Steuer abgesetzt werden, bei den Beiträgen für eine gesetzliche Krankenkasse ist dies ebenfalls der Fall, nur bei einer privaten Krankenkasse sind es nur etwa 90 Prozent die von der Steuer abgesetzt werden können.
Das liegt daran, dass bei einer privaten Versicherung anteilsmäßig nur der Teil anerkannt wird der der Höhe der Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Leistungen, die Sie auf keinen Fall von der Steuer absetzen können sind zum Beispiel bestimmte Zusatzleistungen im Krankenhaus oder auch Auslandsreiseversicherungen.
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Ich bin auch schon einige Jahre selbständig und setze meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung immer voll und ganz ab. Zumindest werden diese Krankenkassenbeiträge mal in voller Höhe eingetragen, aber ob diese nun wirklich in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden, das weiß ich gar nicht ganz genau, aber auf alle Fälle bekomme ich jedes Jahr eine Steuererstattung. Aber mit dem PKV Tarif, hat das eher nichts zu tun. Und das mit der steuerlichen Änderung seit 2010, das hat wohl irgend etwas mit dem Bürgerentlastungsgesetz zu tun und seither hat sich die steuerliche Berücksichtigung von Krankenkassenbeiträgen oder auch Vorsorgeaufwendungen verbessert.
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