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Eine Bankbürgschaft widerrufen?

 
Seit etwa 13 Monate bin ich als Bürge im Zuge einer Bürgschaft praktisch für die Schulden meines ehemals besten Freundes verantwortlich, möchte die Bürgschaft aber jetzt nicht mehr eingehen. Gibt es eine Möglichkeit, eine solche Bankbürgschaft wieder aufzulösen oder die Bürgschaft zu widerrufen?

Wenn alle beteiligten Personen bzw. die Bank einverstanden sind, dann sollte es doch eigentlich kein Problem sein, dass man die Bürgschaft widerrufen bzw. wieder auflösen kann, oder wie ist die Meinung hier im Form zu diesem Thema?
  
Jockey
 
 
 
Wenn alle einverstanden sind, sollte dies grundsätzlich kein Problem sein. Die Frage ist, was für ein Vertrag wurde zwischen dir und der Bank geschlossen und wie ist der Status Quo. I.d.R. musst du so lange für die Schulden einstehen, bis diese getilgt sind oder wenn der Freund dies überhaupt nicht zahlt, für diese Schulden einstehen. Bitte Verträge lesen. Und sich über den aktuellen Stand informieren. Dein Freund ist nicht maßgeblich, sondern die Bank, da die dich in Haftung nimmt, wenn sie Schaden erleidet. Wenn die Bank dich aus dem Vertrag entlässt, sind deine Probleme gelöst.
  
Mark
 
 
 
Stets widerrufen kann eine Bankbürgschaft natürlich auch unter der Voraussetzung werden, dass alle Beteiligten mit der bedingungslosen Rücknahme der Bürgschaft einverstanden sind. Das sind dann in der Regel neben dem Bürgen, der die Bürgschaftsverpflichtung eingegangen ist und diesen Vorgang nun rückgängig machen möchte, der Bürgschaftsnehmer (Schuldner der Forderung) und die Bank.

Formal läuft der Widerruf bzw. die Rücknahme der Bürgschaft dann so ab, dass auf die bestehende Bürgschaftsurkunde ein Löschungsvermerk angebracht wird oder diese vernichtet wird. Somit gibt es keinen Nachweis mehr über die Existenz einer Bürgschaft, was dann rechtlich zur Folge hat, dass keine Bürgschaftsverpflichtungen mehr vorhanden sind.
  
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