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„Zahlung sofort nach Erhalt“ - wie viel Spielraum habe ich?

 
Ich habe mich letztens, als ich eben einen solchen Hinweis in einem Paket, das mir geliefert wurde, fand, gefragt, ob ich denn tatsächlich sofort nach Erhalt der Ware zahlen muss. Meiner Meinung gibt es da Fristen, die man einhalten muss, also zum Beispiel 2, manchmal auch 4 Wochen nach Erhalt der ersten Rechnung, bis dann die erste Mahnung kommt.

Aber dass man etwas „sofort nach Erhalt“ bezahlen muss, das ist mir eigentlich noch nie untergekommen. Wie viel Spielraum hat man denn nun wirklich bei solchen Zahlungsaufforderungen? Bzw. wie viel Geduld muss der Empfänger notfalls haben, bis er das Geld (ohne Mahngebühren etc.) in den Händen hält?
  
Astral
 
 
 
Grundsätzlich bleibt es glaube ich jedem selbst überlassen, wann die Begleichung einer Rechnung erfolgen soll. Ich würde an Ihrer Stelle sonst einmal direkt nachfragen, ob Sie den entsprechenden Betrag nicht einfach etwas später begleichen können. Selbst wenn Sie eine erste Mahnung erhalten ist das eigentlich nicht weiter tragisch. Denn bei der ersten Mahnung sind noch keine weiteren Gebühren zu entrichten.

Das wäre dann allerdings bei den folgenden Mahnungen anders und es ist grundsätzlich so, dass diese Gebühren dann auf jeden Fall auch zusätzlich bezahlt werden müssen. Eine Aufforderung zur Zahlung „sofort nach Erhalt“ habe ich allerdings bisher noch nie erhalten, das kommt bestimmt auch äußerst selten vor.
  
Maggie
 
 
 
   
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