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Kosten beim Erbschein - was Gericht und Notar bekommen

 
Weiß jemand von euch, wie es mit den Kosten beim Beantragen eines Erbscheins aussieht? Denn einen Erbschein braucht man ja, wenn man ein Erbe antreten will, daran führt kein weg vorbei, richtig?

Was ist denn teurer, den Erbschein beim Notar zu beantragen oder bei Gericht? Hab gehört, man bekommt den Erbschein schneller, wenn man ihn beim Notar beantragt, wenn man direkt zum Gericht geht, dauert es länger bis man den Erbschein erhält, stimmt das?
  
Proton
 
 
 
Nein, an einem Erbschein führ kein weg dran vorbei, wenn man erben möchte. Und ja, es stimmt: beim Gericht ist die Wartezeit von der Beantragung bis zur endgültigen Fertigstellung ziemlich lang und kann sogar mehrerer Wochen in Anspruch nehmen. Der Notar hat da wohl seine Mittel und Wege die Sache zu beschleunigen. Für die Gebühren richtet er sich jedoch nach der gleichen Gebührentabelle, wie das Gericht auch und natürlich sind seine notariellen Auslagen und Kosten auch noch hinzuzurechnen.

Es hat also beides seine Vor - und Nachteile.

Hier nochmal ein Link zur Gebührentabelle: Gebührentabelle Erbschein
  
V8
 
 
 
Da ist mein Kenntnisstand anders. Ein Erbschein ist keine zwingende Voraussetzung, um das Erbe anzutreten. Sofern ein Testament vorhanden ist, dass vom Amtsgericht eröffnet wurde, liegt auch ein sog. Eröffnungsprotokoll über das Erbe vor. Dieses, zusammen mit der Sterbeurkunde und der eigenen Legitimation ist eigentlich der übliche Weg, das Erbe anzutreten.

Der Erbschein verbrieft dieses Recht nochmals gesondert und genießt vor allem öffentlichen Glauben, das macht ihn z.B. sehr beliebt bei Banken, wenn es um größere Vermögen geht. Zwingend nötig ist er meistens erst, wenn Grundstücke oder andere spezielle Sachen hinzu kommen. Grundbuchämter verlangen z.B. immer einen Erbschein, ohne diesen wird das Grundstück nicht umgeschrieben werden. Aber wie gesagt, das ist nicht der Regelfall.

Aufgrund der Kosten, die ein Erbschein verursacht, sollte man stets erstmal versuchen, wie weit man mit dem Eröffnungsprotokoll des Amtsgerichts kommt. Wenn das nämlich zur Abwicklung aller Angelegenheiten reicht, hat man sich gut Geld gespart.
  
Daeumling
 
 
 
   
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