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Höhe der Gebühren: Sozialrecht
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Derzeit muss ich mich leider mit meiner Krankenversicherung etwas streiten. Das Ganze ist nun soweit, dass wir fast vor Gericht stehen. Allerdings weiß ich nicht, ob sich ein solches Verfahren lohnt, denn es fallen ja auch Gebühren Sozialrecht an. Weiß hier vielleicht jemand, wie hoch diese in aller Regel ausfallen? Wäre toll, wenn mir jemand weiter helfen könnte, bevor ich einen Rechtsstreit vom Zaun breche, der mich finanziell im Endeffekt in den Ruin treibt.
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Das ist eine Frage, die gar nicht so leicht zu beantworten ist. Denn die Gebühren Sozialrecht müssen sich nicht immer nach dem Streitwert richten, wie es bei anderen Fällen ist, die vor Gericht verhandelt werden. Dennoch muss der Anwalt natürlich bezahlt werden, dabei unterscheidet man eben verschiedene Kostenansatzpunkte. So gibt es Verfahren, die generell gerichtskostenfrei sind. In diesem Fall muss der Anwalt so genannten Betragsrahmengebühren berechnen.
Die Betragsrahmengebühren sind im § 183 SGG festgehalten und gelten, wenn eine der Parteien Versicherte der gesetzlichen Sozialversicherung ist oder Leistungsempfänger selbiger. Ebenfalls gilt dies für Hinterbliebenenleistungsempfänger und Behinderte, sowie Sonderrechtsnachfolger von einer dieser genannten Personen.
Die Gebühren Sozialrecht reichen jedoch auch in diesen Fällen von 20 Euro bis hin zu über 300 Euro. Am besten ist es deshalb, wenn man den konkreten Fall und seine Umstände kennt, um abschätzen zu können, welche Verfahren in diesem einzelnen Fall in Frage kommen. Ansonsten kann ich nur dazu raten, sich bei einem Fachanwalt für Sozialrecht zu erkundigen. Liegt keine Rechtsschutzversicherung vor, die dessen Kosten trägt, kann ebenfalls Prozesskostenhilfe beantragt werden. Außerdem ist die Erstberatung beim Anwalt mit maximal 190 Euro netto, also zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer dotiert.
Mehr darf der Anwalt nicht berechnen. Allerdings können noch bis zu 20 Euro für Auslagen dazu kommen, die jedoch nach einer Erstberatung kaum anfallen dürften. In diesem Gespräch kann ebenfalls ermittelt werden, welche Kosten im Verfahren selbst auf den Beteiligten zukommen werden und ob er Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat.
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Ich finde es schon gut, wenn man auch in sozialrechtlichen Verfahren eine gewisse Vorsicht walten lässt. Denn es kursiert ja immer die Meinung, Verfahren vor dem Gericht wären kostenlos, aber dem ist wohl nicht unbedingt und immer so. In dieser Übersicht zu den Gebühren bei sozialrechtlichen Angelegenheiten, kann man sich schon vorab mal informieren, was da an Kosten alles anfallen könnte oder auch wird.
So wird wohl mal schon eine Verfahrensgebühr in Höhe von 300€ fällig und dazu können sich wohl auch noch schnell mal Terminsgebühren oder Einigungsgebühren gesellen und so läppert sich dann vielleicht auch ein größerer Betrag zusammen. Ganz zu schweigen von den Rechtsanwaltsgebühren. Aber zu diesem ganzen Thema, kann man auch eine kostenlose Rechtsberatung bei Gericht in Anspruch nehmen und das würde ich auch mal empfehlen.
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