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Gebühren Verordnung immer gültig?

 
Die Gebühren Verordnung gilt ja für unterschiedliche Berufe, wie Ärzte, Steuerberater und viele weitere. Aber sind diese Berufsgruppen immer an die Einhaltung der Gebühren Verordnung gebunden oder können sie auch freie Honorare aushandeln?

Kennt sich jemand in diesem Bereich aus? Da ich selbst nicht sonderlich bewandert darin bin, wollte ich einfach einmal hier fragen, welche Möglichkeiten es gibt. Vielleicht kann ich ja ein paar Tipps und Hinweise zu dem Thema erhalten, würde mich über jede Antwort freuen.
  
Wolke7
 
 
 
Grundsätzlich ist die Gebühren Verordnung stets einzuhalten. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen. So kann der Anwalt zum Beispiel in einer gesonderten Vereinbarung über das Honorar in bestimmten Fällen festlegen, das sich selbiges nicht am Streitwert orientiert, sondern vielmehr nach Zeitaufwand abgerechnet wird. Auch Steuerberater können mitunter bei den Zeiten, die sie benötigt haben, eine gewisse Flexibilität beweisen.

Ärzte dagegen sind grundsätzlich an die Gebühren Ordnung gebunden, wie erst kürzlich ein Urteil des Bundesgerichtshof bestätigt hat. So muss die Gebühren Verordnung selbst dann eingehalten werden, wenn es sich um Eingriffe handelt, die medizinisch nicht notwendig sind. Das heißt, Schönheits Operationen dürfen nur nach den Tarifen aus der Gebühren Verordnung abgerechnet werden, nicht jedoch zu höheren Preisen.

Trotzdem es also unter gewissen Voraussetzungen möglich ist, an der Gebühren Verordnung zu drehen, sind Einsparmöglichkeiten nur in begrenztem Umfang möglich. Dessen sollten sich Verbraucher stets bewusst sein. Die Gebühren Verordnung schützt nämlich immer beide Parteien. Anwälte, Steuerberater, Ärzte und Co. dürfen nicht mehr abrechnen, als ihnen laut Gebühren Verordnung zusteht. Die Patienten oder Mandanten werden somit vor überhöhten Forderungen geschützt.

Andererseits sind auch geringere Gebühren nicht möglich, um den spezifischen Berufsgruppen den Lebensunterhalt zu sichern. Ob ein Abweichen von der Gebühren Verordnung möglich ist, muss deshalb immer im Einzelfall geprüft werden. Eine pauschale Aussage ist dabei kaum möglich, hier sollte man sich mit dem betreffenden Dienstleister absprechen.
  
FeWo
 
 
 
Es gibt ja wirklich für alles mögliche Gebührenverordnungen und für meine Begriffe sind das aber nur Richtwerte, die aber wohl nicht zwingend sein müssen. Zumindest Abweichungen nach unten sind da bestimmt immer möglich, denn für mein dafürhalten, kann ich doch immer mit dem Steuerberater oder auch einem Fachanwalt, immer ein pauschales Honorar für eine bestimmte Leistung vereinbaren. Die Gebührenverordnungen hingegen nach oben auszuhebeln, das wird wohl etwas schwieriger sein, aber wenn es gut begründet und auch gegenseitig so vereinbart wird, dann geht das in einem gewissen Rahmen vielleicht auch. Solche Gebührenfestsetzungen bedürfen aber immer einer Einzelfallbetrachtung und deswegen kann man das schwer so pauschal beantworten.
  
Alle_Neune
 
 
 
   
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