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Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt - was tun?

 
Ich hatte vor einiger Zeit Ware im Internet bestellt und diese auf Rechnung geliefert bekommen. Jetzt fiel mir auf, dass nicht rechtzeitig Zahlung erfolgt ist. Was kann ich tun, um den Händler nicht zu verärgern? Eine Mahnung habe ich schon erhalten, muss ich hierbei die aufgeschlüsselten Mahngebühren mit bezahlen oder kann ich mir dieses Geld sparen?

Außerdem brauche ich noch etwas Zeit, bis ich zahlen kann, da eine größere Reparatur des Autos dazwischen kam. Habe ich eine Chance, mit dem Händler zu verhandeln?
  
Cosimo
 
 
 
Wenn bei einem Händler nicht rechtzeitig Zahlung erfolgt ist, dann hat er grundsätzlich das Recht zu mahnen. Die erste Mahnung wird dabei häufig auch als Zahlungserinnerung bezeichnet. Da sie jedoch, wie der Name schon sagt, lediglich eine Erinnerung darstellt, dürfen hier noch keine Mahngebühren berechnet werden. Sollte bereits eine zweite Mahnung erfolgt sein, so wird diese mit Mahngebühren versehen sein, die dann grundsätzlich auch gezahlt werden müssen. Viele Unternehmen sind heute aber schon froh, wenn sie nur den Rechnungsbetrag erhalten und erlassen die Mahngebühren oder Verzugszinsen in vielen Fällen. Generell sind sie jedoch berechtigte Forderungen, die notfalls auch eingeklagt werden können. Nur lohnt sich der geringe Wert in aller Regel nicht, um einen Rechtsstreit zu begründen.

Sollte das Geld nicht sofort gezahlt werden können, so ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen. Die meisten Händler lassen durchaus mit sich reden, erwarten aber, dass die Kunden auf sie zukommen und ihnen die eigene Situation offen und ehrlich schildern. Dies zeigt ihnen, dass die Kunden gewillt sind, die offenen Rechnungen zu begleichen, auch wenn sie derzeit dazu nicht in der Lage sind. Eine Ratenzahlung oder ein kleiner Zahlungsaufschub sind dann fast immer möglich. Voraussetzung ist es jedoch, dass man sich rechtzeitig mit dem Gläubiger in Verbindung setzt. Wer diesen Schritt erst nach Zugang des Mahnbescheides geht, der wird wohl kaum eine Chance haben, noch auf Verständnis beim Gläubiger zu hoffen.
  
FeWo
 
 
 
Natürlich hat man immer eine Chance mit dem Händler sich gütlich zu einigen. Fragen kostet ja nichts und wenn man das etwas intelligent und nett anstellt, dann ist man ja vielleicht erfolgreich. Wenn die Zahlung schon lange überfällig ist, dann ist das natürlich nicht so gut, denn Vergessen ist dann immer ein sehr schwaches Argument. Und dass die Kosten für die Autoreparatur so hoch waren, das interessiert den Händler bestimmt auch nicht so wirklich. Ich würde eine Ratenzahlung anbieten und darum bitten, dass die Mahngebühren erlassen werden. Vielleicht klappt es ja und da wäre auch Geld gespart.
  
klingelton
 
 
 
   
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