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| Das Kinder Taschengeldgesetz - bis zu welchem Alter gültig?
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Mein Sohn hat leider eine kleine Dummheit gemacht, er hat sich seine Lebenserwartung im Internet errechnen lassen - auf den erstenh Blick kostenlos - was sich im Endeffekt dann aber doch als kostenpflichtig erwiesen hat, denn mittlerweile haben wir eine Mahnung erhalten (per Post).
Mein Sohn hatte nie die Erlaubnis, solche Verträge einzugehen, er ist 15 Jahre alt. Greift hier dann nicht das so genannte Taschengeld Gesetz? Bis zu welchem Alter ist dieses Gesetz gültig? Der Mahnbetrag beläuft sich übrigens
auf 69,- Euro, also kein geringer, aber auch kein allzu hoher Betrag. Vielleicht kann mir ja jemand sagen, inwiefern ich mich in diesem geschilderten Fall auf das Taschengeldgesetz berufen kann?
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Hallo,
einen eigenen "echten" Taschgeldparagraphen gibt es nicht. Jedoch ist festgelt, dass beschränkt geschäftsfähige Minderjährige (trifft auf Ihren Sohn zu), selbständig Erwerbungen tätigen dürfen mit Mitteln, die Ihnen für diesen oder einen freien Zweck zur Verfügung gestellt worden sind.
Freilich gilt diese Regelung nur bis zu einer gewissen, nicht definierten Grenze. Kauft ein 13-jähriger für 500 EUR eine Stereoanlage, ist es egal, ob Sie im ursprünglich das Geld dafür gegeben haben - so etwas ist anfechtbar. Bei einem 17-jährigen, der für 200 EUR eine Uhr kauft, wird es schon schwerer.
69,00 EUR ist ein Betrag, mitten in dieser "Grauzone" liegt. Das braucht hier aber nicht zu interessieren, denn Sie haben Ihrem Kind nicht gestattet, ein solches Vertragsverhältnis einzugehen - mit Ihrem Widerspruch ist das Geschäft ganz einfach nichtig - es hat juristisch nie stattgefunden und der Verkäufer muss die Rückabwicklung vornehmen.
Problematisch ist hier jetzt aber die Beweislast - denn der Vertrag wurde über das Internet abgewickelt, da Sie vermutlich Anschlussinhaber sind, sind Sie persönlich dafür verantwortlich - unabhängig wer das System tatsächlich bedient hat. Da hat die Justiz bereits einschlägige Urteile getroffen.
Hilfreich ist aber evtl. dass ein Anbieter Ihnen beweisen muss, dass Sie den Vertrag geschlossen haben. Diesbezüglich gab es einige Urteile zu Ebay-Käufen, die hier auch gelten müssten.
Ich vermute einmal, dass Ihr Sohn auf eine der berühmten "Abzockerwebseiten" geraten ist, die gezielt darauf spekulieren, dass wegen 69,00 EUR niemand eine Klage erheben wird. Schauen Sie soweit wie möglich einmal nach, wo steht, dass 69,00 EUR bezahlt werden müssen. Ist dieser Betrag gar nirgends oder nur in den AGB versteckt angegeben, habe Sie beste Chancen nichts zahlen zu müssen. Verweigern Sie einfach klar die Forderung mit der Begründung auf die intransparente Webseite und die Tatsache, dass Ihr minderjähriger Sohn den Vertrag nicht hätte abschließen dürfen und machen Sie klar, dass Sie bei Widerstand sich juristisch verteidigen werden.
Unter dem Vorbehalt, es hier tatsächlich eine Betrügerseite ist, wird man hier schnell kapitulieren - hier scheut jeder Kosten und Arbeit und ist darauf aus, die Leute auszunehmen, die sich nicht wehren, das ist hier Methode.
Lassen Sie uns wissen, ob Sie erfolgreich gegen diese Forderung vorgehen konnten!
Viele Grüße,
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Hi,
hab ne frage und zwar hab ich mir ein ipod touch gekauft bin aber 16 un jetzt ist er kaputt meine mutter wusste nix davon habs ihr gesagt als er kaputt gegangen ist sie sagt ich soll ihn zurück bringen da ich es gar nicht kaufen durfte. Da ich ja noch viel zu jung bin um den ipod für 220 euro zu kaufen.
Und somit wäre der vertrag hinfällig stimmt das
danke schon mal
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