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Gibt es noch steuerfreie Kapitallebensversicherungen?

 
Alterseinkünfte sind wohl nicht mehr generell steuerfrei. Das bezieht sich auch auf die Kapitallebensversicherung, bei deren Auszahlung Steuern anfallen. Lässt sich die Steuerlast weiterhin verringern? Existieren noch Kapitallebensversicherungen, bei deren Auszahlung auch heute keine Einkommensteuer zu zahlen ist? Was gilt denn hinsichtlich der Versteuerung, wenn die Auszahlung nicht aufgrund des Vertragsablaufs, sondern wegen des vorzeitigen Ablebens erfolgt?
  
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Die Auszahlungen von Risiko-Lebensversicherungen müssen nicht versteuert werden. Das gilt auch dann, wenn diese infolge des in einer Kapitallebensversicherung enthaltenen Todesfallschutzes vorgenommen wird. Vollkommen steuerfrei sind auch Kapitallebensversicherungen nach zwölfjähriger Laufzeit nur noch, wenn der Vertragsabschluss spätestens im Jahr 2004 erfolgt war. Andernfalls ist die Auszahlung der Kapitallebensversicherung zu versteuern.

Bei einer Auszahlung in einer Summe beschränkt sich die Steuerpflicht auf die Hälfte, sofern die Laufzeit zwölf Jahre nicht unterschritten hat und mindestens die Hälfte der Beiträge für die Absicherung der Todesfallleistung verwendet wurden. Zusätzlich muss das Mindestalter des Versicherten zum Zeitpunkt der Auszahlung der Lebensversicherung 62 Jahre (bei Vertragsabschluss bis einschließlich 2011 jedoch nur 60 Jahre) betragen. Bei einer Auszahlung der Versicherungsleistung in Form einer lebenslangen Leibrente ist weiterhin nur der Ertragsanteil steuerpflichtig.
  
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Die Zeiten von steuerfreien Kapitallebensversicherungen, die dürften wohl endgültig vorbei sein, zumindest bei Neuverträgen. Bei Alterträgen gilt zwar wohl noch eine Steuerfreiheit, nur müssen diese Lebensversicherungen vor dem Stichtag 31.12.2004 abgeschlossen worden sein. Auch bei einem vorzeitigen Ableben des Versicherungsnehmers werden sich die steuerrechtlichen Regelungen dazu bestimmt auch nicht ändern und kommen dann analog, wie zum Erlebensfall zur Anwendung. Aber das sollte wohl auch alles ganz explizit im Lebensversicherungsvertrag drinstehen und erläutert sein.
  
Oskar
 
 
 
   
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