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Fristen zur Einreichung von Verrechnungsschecks

 
Ein Verrechnungsscheck muss innerhalb einer bestimmten Frist eingelöst werden. Wie lange ist diese Frist zum Einreichen eines Verrechnungsschecks? Welche Konsequenzen hat die verspätete Vorlage eines Verrechnungsschecks zur Gutschrift auf das Konto? Dürfen Schecks eigentlich vordatiert werden, um dem Empfänger einen längeren Zeitraum zum Einlösen zu ermöglichen? Können Verrechnungsschecks auch vor dem angegebenen Ausstellungsdatum eingelöst werden?
  
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Die Frist zum Einreichen eines Verrechnungsschecks bei Banken beträgt acht Tage innerhalb Deutschlands, zwanzig Tage bei europäischen Schecks und siebzig Tage bei V-Schecks aus Übersee. In den USA ausgestellte Verrechnungsschecks weisen ein aufgedrucktes Ablaufdatum auf. Sollte der Empfänger einen Verrechnungsscheck nicht rechtzeitig einlösen (können), bleibt die ursprüngliche Forderung bestehen.

Üblicherweise erfolgt die Neuausstellung eines Schecks oder eine Überweisung nach dem Rücksenden des nicht eingelösten Schecks an den Aussteller. Zur Verlängerung des Zeitraumes zur Einlösung datieren einige Aussteller (wohl legal) einen Verrechnungsscheck vor. Das ist legal, allerdings darf der Empfänger den Scheck in diesem Fall auch vor dem angegebenen Ausstellungsdatum einlösen, was im Geschäftsverkehr jedoch als unhöflich gilt.
  
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