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Krankenkassen Wechsel bei Arbeitslosigkeit möglich?

 
Ich bin derzeit arbeitslos, meine Situation habe ich in einem anderen Thread ja bereits hinlänglich dargestellt. Nun trage ich mich mit dem Gedanken die Krankenkasse zu wechseln (gesetzliche Krankenversicherung), und da stellen sich mir mehrere Fragen:

- Ist ein Wechsel der Krankenversicherung für Arbeitslose generell möglich?
- Muss der Wechsel zunächst bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt und dann vollzogen werden, oder kann der Wechsel auch erst im Nachhinein beim Amt gemeldet werden?
- Kann die GKV den Beitritt auf Grund meiner Arbeitslosigkeit verweigern?

Die Frage, nach einer PKV stellt sich nicht, da ich mir das momentan nicht leisten könnte, allerdings würde mich schon interessieren, ob Arbeitslose rein theoretisch in die Private Krankenversicherung aufgenommen werden? Ich meine nämlich, darüber mal etwas gelesen zu haben (also, dass Berufstätigkeit keine Voraussetzung für eine private Krankenversicherung ist).
  
FeWo
 
 
 
Naja, die Frage ist ja aber zunächst mal, wieso du die Krankenkasse überhaupt wechslen solltest? Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind ja die Regelleistungen allesamt gleich und unterscheiden sich nicht wirklich, gravierende Unterschiede findet man da erst hinsichtlich der PKV. Rein theoretisch ist ein Wechsel der Krankenkasse - auch bei Arbeitslosigkeit - problemlos möglich, sollte aber - um sicher zu gehen - kurz (und zwar im Vorfeld) mit dem zuständigen Berater der Bundesagentur für Arbeit durchgesprochen werden.

Zu deiner zweiten Frage: nehmen private Krankenkassen auch Arbeitslose auf? Die Antwort dürfte lauten: ja, so lange du über einen gewissen Verdienst (trotz "Erwerbslosigkeit") verfügst, schon. Als Beispiel - du hast dein Geld gut angelegt und lebst von den Zinsen, musst entsprechend nicht arbeiten. Oder aber, ein privat versicherter Gutverdiener möchte seine Ehefrau (Status "Hausfrau" entspricht dem Status "arbeitslos") auch privat versichern lassen - sowas ist meiner Erfahrung nach problemlos möglich.
  
Proton
 
 
 
In unserem Bekanntenkreis gibt es jemanden, der vor kurzem ebenfalls seine Krankenkasse wechseln wollte und derzeit ohne Arbeit ist. Es gibt wohl keine gesetzliche Vorschrift, die es verbietet, dass jemand die Kasse wechselt, wenn er Leistungen vom Amt bezieht. Allerdings wird dies nicht gern gesehen. Es bringt für die betreffende Person keine Vorteile mit sich und verursacht nur einen erhöhten Aufwand im Amt. Ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere würde sich erst lohnen, wenn die betreffende Person wieder in Arbeit gehen würde und die Beitragssätze sich unterscheiden. Die Leistungen der gesetzlichen Kassen unterscheiden sich ja kaum voneinander. Unser Bekannter hat sich letztendlich durchgesetzt und die Kasse gewechselt, musste aber eine Menge Stress im Amt hinter sich bringen. Vorteile hat der Wechsel ihm nicht gebracht.

Wie es aussieht, wenn man in eine private Kasse wechseln möchte, weiß ich nicht. Zumindest in den Leistungen gibt es da ja bedeutende Unterschiede. Aber ob ein solcher Wechsel in der Situation überhaupt möglich ist, kann ich leider nicht sagen.
  
Victor
 
 
 
   
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