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Einkommensteuererklärung - die wichtigsten Formulare, Info

 
Ich muss meine Einkommensteuererklärung machen und ich kapiere leider absolut nichts, komme mir vor wie ein Idiot. Ich habe null Ahnung, was diese ganzen Anlagen bedeuten sollen und was man wo reinschreiben muss - kann jemand vielleicht mal ein paar Infos posten?

Auch die Abgabe bzw. die Abgabefristen sind mir nicht so ganz klar - bis wann muss ich denn nun meine Einkommensteuererklärung für 2008 abgeben? Wie sieht das mit Fristverlängerung aus?
  
Minimalist
 
 
 
Die Steuererklärung ist für viele schwere Kost, also mach dir keine Vorwürfe, dass du da nicht richtig durchsteigst. Ich werde versuchen, dir eine Übersicht über die wichtigsten Anlagen zu geben und hoffe, dass dir das weiterhilft, bei weiteren Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung.

Mantelbogen
Der Mantelbogen dient allen Steuerpflichtigen, einzutragen auf Seite 1 sind folgende Daten:
- Name
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Bankverbindung
Hier ist eine Unterschrift notwendig (Ehepaare Zusammenveranlagung: beide müssen unterschreiben)
Einzutragen auf Mantelbogen Seite 2:
- zusätzliche Einkünfte
- Angaben zur Eigenheimförderung
- Angaben zu den Kindern
Auf den darauffolgenden Seiten werden haushaltsnahe Dienstleistungen, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben eingetragen

Vereinfachte Steuererklärung
Ausschließlich für Arbeitnehmer, die nur entweder die Lohn bzw. Gehalt bekommen haben, oder aber Lohnersatzleistungen. Zu diesen Lohnersatzleistungen gehören:
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Elterngeld
- Schlechtwettergeld
- Mutterschaftsgeld
- Kurzarbeitergeld
Dinge, die man absetzen kann (bzw. die Posten) sind begrenzt, neu hinzugekommen sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Die vereinfachte Steuererklärung kann von Arbeitnehmern mit 2 (regelmäßigen) Arbeitsplätzen nicht mehr genutzt werden.

Anlage N
Für Pensionäre & Arbeitnehmer, einzugebende Daten sind:
- Lohnsteuerbescheinigung Daten, dazu gehören der Lohn/das Gehalt, Kirchensteuer, Lohnsteuer und Lohnersatzleistungen, die sie ggf. erhalten haben
- Werbungskosten

Anlage Kind
Jedes Kind benötigt eine eigene Anlage, einzutragen sind Daten wie:
- Entlastungsbetrag (Alleinerziehende)
- Freibeträge
- Übertragung der Freibeträge
- Kinderbetreuungskosten (entsprechend Erwerbstätigkeit, Seite 3)
- Freibeträge Übertragung auf Stiefeltern oder Großeltern -> Anlage K

Anlage U
Für getrennte/geschiedene Ehepartner, einzutragen ist hier der zu leistende Unterhalt (Sonderausgaben); Zustimmung zur Versteuerung der Unterhaltsleistung (durch den Zahler)

Anlage Unterhalt
Für Unterhaltsempfänger - muss von Personen, die Unterhaltsleistungen erhalten, ausgefüllt werden

Anlage KAP
Betrifft Anleger, sofern Gewinne in Form von Dividenden, Zinsen, Kursgewinnen (steuerpflichtig) durch Kapitalvermögen/Geldanlagen oberhalb des Sparerpauschbetrages eingenommen wurden, dieser beträgt 801 Euro (Alleinstehende) bzw. 1602 Euro (Verheiratete). Außerdem Verrechnung der EU-Zinssteuern, Kapitalertragsteuern und Zinsabschlagsteuern.

Anlage AUS
Diese Anlage gilt für Anleger, die steuerpflichtige ausländische Einkünfte/Einkünfte aus dem Ausland haben.

Anlage AV
Für Riestersparer: Beantragung, dass die Riester-Beiträge als Sonderausgaben abgezogen werden.

Anlage R
Hier werden Leistungen bzw. Renten aus Altersvorsorge-Verträge eingetragen. Ehepaare müssen jeweils eine Anlage R pro Ehepartner ausfüllen.

Anlage SO
Einzutragen auf Seite 1 sind:
- Unterhaltsleistungen (vom geschiedenen Expartner)
- wiederkehrende Bezüge
- Abgeordnetenbezüge
Auf der Rückseite einzutragen sind:
- Verluste bzw. Gewinne aus privaten Veräußerungen (zum Beispiel Immobilien, Wertpapiere etc.)

Anlage FW
Betrifft die Förderung von Wohneigentum (alt) und Steuer-Vergünstigung gemäß § 10f & 10g EStG, außerdem Immobilienförderung gemäß § 7 Fördergebietsgesetz

Anlage V
Betrifft Einnahmen aus Verpachtung und Vermietung, auf der Rückseite einzutragen sind die Werbungskosten, wie zum Beispiel:
- Instandsetzungskosten
- Abschreibungen
- Finanzierungskosten
- Betriebskosten

Anlage G und Anlage S
Anlage G: gewerbliche Einnahmen
Anlage S: Beträge aus Überleiterjobs und Ehrenämtern (jew. steuerfrei); freiberufliche Einnahmen

Anlage L
Betrifft Einnahmen aus Forstwirtschaft und Landwirtschaft

Bescheinigung EU/EWR
Betrifft Personen, die im europäischen Ausland bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum leben, aber in Deutschland steuerpflichtig sind. Auszufüllen nicht vom Steuerzahler, sondern von der zuständigen Behörde am ausländischen Wohnsitz des Steuerzahlers.
  
Preusse
 
 
 
Bei der privaten Einkommensteuererklärung ist die aktuelle Abgabefrist der 31. Mai. Natürlich kann man auch eine Fristverlängerung beantragen, aber das sollte wohl dann schon eher die Ausnahme sein. Aber wenn du mal wirklich Null Plan hast mit der Steuererklärung ausfüllen, dann würde ich das schon, zumindest das erste Mal, wohl lieber machen lassen. Da kann man ja einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen und das kostet ja nun auch nicht die Welt.
  
sportcoupe
 
 
 
   
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